OLG Hamburg, Beschl. v. 20.09.16, 4 W 96/16 - Widerspruchskosten

lg hamburgWerden in einem Verfügungsbeschluss die Kosten des Rechsstreits teilweise dem Antragsteller auferlegt, erstreckt sich die Kostenentscheidung nicht auf solche Kosten, die erst durch den Widerspruch anfallen.

eigenesache

 

 

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