Wer im geschäftlichen Verkehr auf Schriftstücken die Wort-/Bildmarke eines Herstellers, dessen Waren man vertreibt ohne Einwilligung verwendet, verletzt die Markenrechte des Herstellers, wenn dadurch eine tatsächlich nicht bestehende Vertragshändlereigenschaft suggeriert wird. Markenrechtliche Erschöpfung tritt nicht ein, wenn die Marke nicht produkt- sondern nur unternehmensbezogen verwendet wird. Die Verwendung des reinen Wortzeichens reicht zu Informationszwecken aus.