LG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.11, 2a O 371/10 - wrberkley.de

eigenesache Wer auf eine außergerichtliche Aufforderung hin eine Domain nicht freigibt, gibt auch dann Veranlassung zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn ihm kein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags unterbreitet wurde.

Streitwert: 10.000,00 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 30.12.10, 34 O 178/10 - Armaturen

eigenesache Der Verfügungsgrund im Markensachen fällt wegen Selbstwiderlegung weg, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung bis zur Einreichung des Verfügungsantrags zwölf oder mehr Monate abwartet. Für die geltungserhaltende Benutzung einer Marke im Sinne des § 26 MarkenG reicht eine firmenmäßige Verwendung aus.

Streitwert: 25.000 €

LG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.10, 38 O 10/10 - frauenklinik-charite.de

  Dem Anbieter eines Domain-Parkings ist es nicht zuzumuten, jede geparkte Domain vor der Aufnahme in sein Programm auf Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. Eine Überprüfung von Domains auf mögliche Kennzeichenverletzungen in einem automatisierten Verfahren ist technisch nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar.

Streitwert: 2.118,44 €. 

BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg

Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23. 6.2005 -I ZR 288/02, ... [K&R 2006, 88 ff.] = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 20.07.10, 2a O 117/04, OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.07.

LG Leipzig, Urt. v.19.02.10, 02HK O 2099/09 - biotopart.com

eigenesache Für den Erwerb von Rechten an einem Unternehmenskennzeichen ist es erforderlich, dass mit einem Zeichen ein Unternehmen gekennzeichnet wird. Die Kennzeichnung lediglich von Waren des Unternehmens reicht hierzu nicht aus.

Streitwert: 20.000 €

 

OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 89/08 - Markenanwartschaft

eigenesache Wurde eine Marke für zwei Mitinhaber angemeldet, entsteht dadurch für beide Anmelder ein Anwartschaftsrecht. Wird die Anmeldung später einseitig geändert und wird dann nur einer der beiden Anmelder als Markeninhaber eingetragen, kann dieser sich zu Lasten des anderen nicht auf die Vermutung des § 28 Abs. 1 MarkenG berufen.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.08, 34 O 119/07; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.08.09, I-20 U 89/08.

Streitwert: 20.000 €

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de