Im Hinblick auf den generischen Sinngehalt des Begriffs »Welle« steht einer Gemeinde mit gleichem Namen kein namensrechtlicher Löschungsanspruch gegen den Domain-Inhaber zu. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Domain-Inhaber die Adresse nur deshalb registriert hat, weil er sie gewinnbringend verkaufen will.
Streitwert: 25.000 €