LG Hamburg, Urt. v. 23.10.07, 312 O 573/07- G-Mail Drive

eigenesache Der Bestandteil »G-mail« der Marke »G-mail …und die Post geht richtig ab« ist für eine Internetdienstleistung bereits originär zumindest durchschnittlich kennzeichnungskräftig.

Streitwert: 100.000 €

LG Koblenz, Urt. v. 28.08.07, 4 HK.O 83/07 - duroplast.de

eigenesache Der aus § 12 BGB abgeleitete Schutz eines Firmenbestandteils oder einer Unternehmensbezeichnung ist auf den Funktionsbereich des betreffenden Unternehmens beschränkt und reicht nur so weit, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Eine vorübergehende Unklarheit in der Zuordnung einer Domain bis zum Aufruf der Internetseite begründet grundsätzlich noch keine hinreichende Interessenbeeinträchtigung, soweit es sich nicht um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handelt.

 

OLG Hamburg, Beschl. v. 28.08.07, 3 W 151/07 - mlpblog.de

Wer ein fremdes Unternehmenskennzeichen im Rahmen einer Domain zur Adressierung eines Meinungsforums verwendet, verletzt damit regelmäßig Namensrechte.

Streitwert: 2.000 €

OLG Stuttgart, Urt. v. 09.08.07, 2 U 23/07 – PCB-Pool

eigenesache Wenn der Betreiber einer Internetseite ein fremdes Kennzeichen als Google-AdWord verwendet, liegt eine kennzeichenmäßige Benutzung vor. Dass eine Anzeige dann nicht in der Liste der Suchergebnisse, sondern rechts neben dieser unter der Überschrift »Anzeigen« erfolgt, ist für die Frage der kennzeichenmäßigen Verwendung unerheblich. Allerdings kann von einer kennzeichenmäßigen Verwendung des fremden Zeichens nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um ein unterscheidungskräftiges Zeichen handelt. Beruft sich der Beklagte darauf, dass der Kläger seinem Anwalt wegen einer abweichenden Vergütungsvereinbarung geringere Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schuldet, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast, weil es sich hierbei um einen Ausnahmetatbestand handelt.

Instanzen: Instanzen: LG Stuttgart, Urt. v. 13.03.07, 410189/06 KfHOLG Stuttgart, Urt. v. 09.08.07, 2 U 23/07; BGH, Urt. v. 22.01.09, I ZR 139/07

Streitwert: 2.759,60 €

LG München I, Urt. v. 11.07.07, 1 HK O 9805/07 - LEICHTER LEBEN

Die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln ist grundsätzlich niedriger anzusetzen als die für die Unterscheidungskraft von Marken geltenden Kriterien. Der Rubriktitel »Leichter leben« weist als Titel für eine Rubrik mit Tipps und Tricks für den Alltag daher Unterscheidungskraft auf.

 

LG Hamburg, Urt. v. 01.06.07, 406 O 54/07 - STATTHOTEL

eigenesache Unternehmenskennzeichen genießen regelmäßig Schutz im ganzen Bundesgebiet. Eine Einschränkung des Schutzbereichs kommt in Betracht, wenn das Zeichen nur ortsgebunden genutzt wird und eine überörtliche Geschäftstätigkeit auch im Rahmen einer zukünftigen Ausdehnung des Geschäftsbetriebs nicht in Betracht kommt.

Instanzen: LG Hamburg, Urt. v. 01.06.07, 406 O 54/07; OLG Hamburg, [Berufung noch anhängig], 5 U 107/07

Streitwert: 20.000 €

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de