AG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.12, 29 C 2193/12 - E-Mail-Werbung

eigenesache Auch die nur einmalige Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Versender kann sich nicht darauf berufen, der richtige Adressat der E-Mail sei eine andere Person gewesen. Maßgeblich ist, dass die E-Mail bei einem Empfänger eingeht, der diese nicht verlangt hat. Trifft den Versender geringes Verschulden ist ein Gegenstandswert von 1.500,00 Euro angemessen. 

LG Düsseldorf, Urt. v. 02.11.11, 12 O 326/11

eigenesache Es ist unzulässig, im Rahmen eines Forenbeitrags im Internet den Eindruck zu erwecken, gegen einen Prozessgegner ein Strafurteil erlangt zu haben wenn tatsächlich eine Verurteilung nur in einem zivilrechtlichen Verfahren erwirkt wurde.

Streitwert: 10.000 €

OLG Köln, Urt. v. 03.05.11, 15 U 194/10 - Restaurantkritik

Die negative und abwertende Bewertung eines Restaurants, die nur auf einem einzelnen Besuch basiert, ist unzulässig. Sie verletzt das Unternehmerpersönlichkeitsrecht des Restaurants und begründet einen Unterlassungsanspruch.

LG Köln, Urt. v. 07.07.10, 28 O 211/10 - Abmahnwarner

Die unter namentlicher Nennung des Rechtsanwalts veröffentlichte Darstellung, ein Anwalt habe für einen Mandanten eine Abmahnung ausgesprochen, stellt kein schwerwiegendes Unwerturteil im Sinne einer (unzulässigen) Anprangerung dar. Vielmehr gehört es zur üblichen Tätigkeit eines wettbewerbsrechtlich tätigen Rechtsanwalts, für seine Mandanten Abmahnungen auszusprechen.

LG Hamburg, Urt. v. 26.03.10, 325 O 321/08 - wikipedia.de II

Wikimedia Deutschland haftet nicht als Täter für unzulässige Inhalte, die von der us-amerikanischen Wikimedia Foundation zum Abruf bereitgehalten werden und zu denen über Suchfunktionen lediglich der Zugang vermittelt wird. Als Störerin kann Wikimedia Deutschland jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Inhalte schon vor der Information durch den Verletzten entfernt worden waren.

LG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.10, 12 O 468/09 - Konzeptumsetzung

eigenesache Die Aussage, ein Werbe-Dienstleister habe ein fremdes Konzept 1:1 umgesetzt, stellt sich als Tatsachenbehauptung dar, die zur Kreditgefährdung geeignet ist.

Streitwert: 25.000 €

 

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