Wikimedia Deutschland haftet nicht als Täter für unzulässige Inhalte, die von der us-amerikanischen Wikimedia Foundation zum Abruf bereitgehalten werden und zu denen über Suchfunktionen lediglich der Zugang vermittelt wird. Als Störerin kann Wikimedia Deutschland jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Inhalte schon vor der Information durch den Verletzten entfernt worden waren.