Es kann offen bleiben, ob auch derjenige Störer ist, der zwar nicht Betreiber des Forums, aufgrund seiner Stellung aber gleichwohl in der Lage ist, auf die veröffentlichten Inhalte - legal, also ohne Verletzung der Rechte des Betreibers - Einfluss zu nehmen, insbesondere die Veröffentlichung bestimmter Inhalte zu verhindern oder bestimmte bereits veröffentlichte Beiträge zu löschen. Denn jedenfalls reicht es für den Nachweis einer solchen Einflussmöglichkeit nicht aus, dass ein Kooperationspartner des Forenbetreibers diesem ein Mobiltelefon zur Verfügung stellt und als deutscher Kontakt zur Verfügung steht.
Instanzen: LG Düsseldorf , Urt. v. 13.12.06, 12 O 361/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.05.07, I-15 U 6/07
Streitwert: 25.000 €