OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.05, I-20 W 50/05 – loebbering.com

eigenesache Hat ein Mitarbeiter während der Dauer seiner Beschäftigung eine Domain weisungswidrig nicht auf den Namen seines Arbeitgebers, sondern auf sich selbst registrieren lassen, ist für eine Freigabeklage das Arbeitsgericht zuständig, weil es sich um eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis handelt.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.05, 34 O 206/04 Q; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.05, I-20 W 50/05

LG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.05, 34 O 206/04 Q - loebbering.com

eigenesache Die bloß abstrakte Gefahr, dass der Inhaber einer com-Domain diese im Falle einer Abmahnung auf einen im Ausland ansässigen Dritten überträgt, reicht nicht aus, von einer Abmahnung abzusehen, ohne die Kostenfolge eines sofortigen Anerkenntnisses befürchten zu müssen.

Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.05, 34 O 206/04 Q; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.05, 20 W 50/05

 

LG Mönchengladbach, Beschl. v. 22.09.04, 5 T 445/04 – Domainpfändung

eigenesache Internet-Domains werden nach § 857 ZPO als schuldrechtliche Ansprüche des Inhabers gegenüber dem Registrar gepfändet. Domains, in denen Familiennamen enthalten sind, können danach jedenfalls dann gepfändet werden, wenn der Domaininhaber nicht Namensträger ist. Die Verwertung durch Versteigerung über ein Internet-Auktionshaus ist wirtschaftlich sinnvoll. Eine Unpfändbarkeit kann sich analog § 811 Nr. 5 ZPO daraus ergeben, dass eine Domain zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich ist. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich die Domain im Rechtsverkehr durchgesetzt hat und deshalb nicht mehr ohne weiteres gegen eine andere ausgetauscht werden kann.

Fundstellen: NJW 2005, 1381; MDR 2005, 118; NJW-RR 2005, 439

ArbG Frankfurt, Urt. v. 09.01.02, 7 Ca 5380/01 - Beweiskraft von E-Mails

Gewechselte E-Mails können zum Beweis dafür herangezogen werden, dass mit der Zahlung einer bestimmten Summe die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sein sollen.

OLG München, Beschl. v. 10.12.99, 26 AR 107/99 - Karnevalssitzung

Wird in einer Familiensache eine mündliche Verhandlung auf den 11.11. um 11:11 Uhr anberaumt, so stellt das keinen Grund für eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit dar.

LG Essen, Beschl. v. 22.09.99, 11 T 370/99 - Pfändung von Domains

eigenesache Domains stellen einen wirtschaftlichen Wert dar und sind pfändbar. Es handelt sich bei einer Domain um ein Rechtsinstitut sui generis, vergleichbar etwa einer Lizenz.

Fundstelle: MMR 2000, 286 m. Anm. Viefhues

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