EuGH, Urt. v. 29.07.19, C-476/17 - Kraftwerk / Moses Pelham
Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar.
Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier, den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Strömer Duisburger Straße 9 40477 Düsseldorf