LG Düsseldorf, Urt. v. 18.05.17, 37 O 82/16 - Abmahnhinweis

lg duesseldorfWer Mitbewerber auf der eigenen Website darauf hinweist, dass im Fall einer kostenpflichtigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch die Website des Abmahnenden auf Rechtsfehler überprüft werden wird, handelt rechtsmissbräuchlich. Er hat dann keinen Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen einer Gegenabmahnung entstandenen Anwaltshonorare.

eigenesacheStreitwert: 1.832,01 € 

Wir haben gegen die Entscheidung Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt.

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