LG Aachen, Urt. v. 31.10.96, 8 O 244/96 – Btx-Sex

Der Inhaber eines Btx-Anschlusses muss beweisen, dass eine überhöhte Gebührenforderung nicht von ihm veranlasst wurde. Kommunikation mit sexuellem Inhalt via Btx ist nicht sittenwidrig.

Streitwert: 23.060,36 €

LG Bad Kreuznach, Urt. v. 30.07.96, 1 S 82/96 - T-Online-Verträge

Es besteht eine Vermutung dafür, dass Abrechnungen über kostenpflichtige Dienstleistungen in T-Online richtig sind. Der Anschlussinhaber muss deshalb bei einer seiner Ansicht nach überhöhten Abrechnung beweisen, dass sein Anschluss missbraucht wurde.

Fundstelle: CR 1997, 215

LG Osnabrück, Urt. v. 10.11.95, 2 O 60/94 – Btx-Sexgespräche II

Btx-Teilnahmebedingungen sind bereits dann wirksam vereinbart, wenn sie aus dem Eingangsmenü abgerufen werden können. Kommunikation über sexuelle Inhalte über Btx ist nicht sittenwidrig, weil es am unmittelbaren körperlichen Kontakt fehlt.

LG Freiburg, Urt. v. 07.04.92, 9 S 139/90 – Bildschirmtext-AGB III

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die am Bildschirm dargestellt werden, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn es sich um relativ kurze Texte handelt, die klar gegliedert sind und sich problemlos abrufen lassen.

Fundstelle: NJW-RR 1992, 1018

LG Bielefeld, Urt. v. 20.02.90, 18 S 295/89 – Bildschirmtext-AGB II

Ein Anbieter, der in Btx kostenpflichtige Seiten zum Abruf bereithält, muss jedenfalls auf die finanziellen Folgen eines Seitenabrufs am Bildschirm deutlich hinweisen, um dem Kunden eine überschlägige Abwägung zu ermöglichen; hinsichtlich der übrigen Allgemeinen Bestimmungen reicht ein Hinweis auf die an anderer Stelle im Btx-Angebot abgelegten AGB unter Umständen aus.

Fundstelle: NJW-RR 1991, 1145

AG Kassel, Urt. v. 16.02.90, 81 C 5096/89 – Bildschirmtext-AGB I

Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag reicht es aus, dass wegen eines Teils der AGB von einer Btx-Seite auf eine andere verwiesen wird.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de