Eine von einer Hochschule ermöglichte Anmeldung zu einer Diplomprüfung über das Internet ist auch dann wirksam, wenn aufgrund von im Verantwortungsbereich der Universität liegender technischer Schwierigkeiten die »virtuelle« Prüfungsanmeldung nicht funktioniert hat.
Benutzt ein Student seinen Internet-Zugang entgegen der Benutzungsordnung nicht zu Studien-, sondern zu privaten Zwecke, so darf die Universität diesen Zugang sperren.