LG Arnsberg, Urt. v. 18.08.16, I-8 O 74/16 - Staubschutzhülle

lg arnsbergWird in einer Produktabbildung außer dem verkauften Zubehör auch die Hauptsache mit abgebildet, obwohl diese im Lieferumfang gar nicht enthalten ist, ist das ausnahmsweise dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher die Werbung nur wahrnehmen kann, wenn er zuvor notwendiger Weise eine Rubrik »Zubehör« anklicken musste.

eigenesacheStreitwert: 7.500,00 €

 

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