LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 21.09.16, 19 O 6816/16 - Gebrauchte Bücher

lg arnsbergWird ein Kaufvertrag über ein Buch gegenüber einem gewerblichen Händler widerrufen und das verkaufte Buch anschließend noch eingeschweißt wieder an ihn zurückgesandt, darf es nur zum gebundenen Ladenpreis wiederverkauft werden, weil es sich nicht um ein »gebrauchtes« Buch im Sinne des § 3 S. 2 BuchPrG handelt.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 €

 

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