OLG Hamm, Urt. v. 13.08.19, 4 U 9/19 - Krankenkasse gegen Ärztevereinigung

OLG Hamm, Urt. v. 13.08.19, 4 U 9/19 - Krankenkasse gegen Ärztevereinigung

olg hamm§ 69 Abs. 1 SGB V schließt es aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen.

Den Volltext zu der Entscheidung finden Sie hier.