LG Hamburg, Beschl. v. 14.07.97, 315 O 456/97 - d-hotel.de

Der Antragsgegnerin wurde es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere im Internet, die Bezeichnung »D-Hotel« oder die Domain »D-Hotel« zu benutzen.

Streitwert: 50.000 DM

BGH, Urt. v. 30.04.97, I ZR 154/95 - Die Besten II

Wer in einer Publikation im Rahmen einer Rangliste »Die 500 besten Anwälte« in einer redaktionellen Berichterstattung aufführt, handelt nach den Grundsätzen der »getarnten Werbung« wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn der Erhebung keine aussagekräftigen Beurteilungskriterien zugrunde liegen,

Instanzen: OLG München, Urt. v. 09.03.95, 29 U 4177/94; LG München I, Urt. v. 27.04.94, 1 HKO 23785/93

Fundstellen: NJW 1997, 2681; GRUR 1997, 914; WRP 1997, 1051; CR 1997, 691

OLG Koblenz, Urt. v. 13.02.97, 6 U 1500/96 – E-Mail-Doktor

§ 13 Abs. 1 BO, der Zahnärzten jede Werbung und Anpreisung untersagt, ist nicht verfassungswidrig. Zahnärzte dürfen zwar grundsätzlich im Internet auftreten, müssen dabei aber auf jede Form kommerzieller Reklame verzichten. Ein Internet-Auftritt, der darauf abzielt, neue Patienten zu gewinnen, ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.

Instanzen: LG Trier, Urt. v. 19.09.96, 7 HO 113/96; OLG Koblenz, Urt. v. 13.02.97, 6 U 1500/96

Streitwert: 25.000 €

LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 29.01.97, 3 O 33/97 – Steuerberater

Die örtliche Zuständigkeit in Wettbewerbssachen richtet sich danach, wo eine Internet-Präsentation abgerufen werden kann. Ein Steuerberater, der auf Webseiten in Form und Inhalt sachlich und nicht reklamehaft über seine berufliche Tätigkeit unterrichtet, wirbt nicht berufswidrig. Eine Internet-Präsentation ist keine Erteilung eines Auftrages im Einzelfall.

Streitwert: 22.500 €

LG Köln, Urt. v. 03.12.96, 31 O 618/96 - Schnellbrandrohre

eigenesache Der Vergleich zwischen »traditionellen« bzw. »herkömmlichen« Rohren und in einem neuen Verfahren hergestellzen Rohren verstößt gegen § 1 UWG, wenn zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezugnahme auf traditionelle bzw. herkömmliche Rohre als Gattungsbezeichnung versteht, also auch und gerade auf die von einem bestimmten Mitbewerber vertriebenen Rohre bezieht.

Streitwert: 300.000 DM (153.387,56 €)

AG Detmold, Urt. v. 21.10.96, 8 C 408/96 - Abmahnschreiben

Wer im Internet ein gegen ihn selbst gerichtetes Abmahnschreiben veröffentlicht, verletzt keine Rechte des Absenders aus § 1 UWG, solange er nicht zu geschäftlichen Zwecken handelt und deshalb die Veröffentlichung nicht geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen Person zu fördern.

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