LG München I, Urt. v. 17.10.96, 4 HKO 12190/96 – Rudis Schrottplat

Die Verbreitung von Nachrichten im Internet begründet eine bundesweite örtliche Zuständigkeit. Eine angebliche »Verwilderung der Sitten« im Internet rechtfertigt kein gesetzeswidriges Verhalten.

Fundstelle: CR 1997, 155

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.09.96, 6U 46/96 - D- Info 2.0

Wer eine CD-ROM mit Daten aus den Telefonbüchern der Deutschen Telekom AG vertreibt, handelt wettbewerbswidrig.

Fundstelle: CR 1997, 149; ZUM 1997, 387

LG Trier, Urt. v. 19.09.96, 7 HO 113/96 - E-Mail-Doktor

§ 13 Abs. 1 BO, der Zahnärzten jede Werbung und Anpreisung untersagt, ist nicht verfassungswidrig. Zahnärzte dürfen zwar grundsätzlich im Internet auftreten, müssen dabei aber auf jede Form kommerzieller Reklame verzichten. Ein Internet-Auftritt, der darauf abzielt, neue Patienten zu gewinnen, ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.

Instanzen: LG Trier, Urt. v. 19.09.96, 7 HO 113/96; OLG Koblenz, Urt. v. 13.02.97, 6 U 1500/96

LG München I, Urt. v. 19.09.96, 21 O 5002/96 – CompuServe-AGB

Vertragspartner der deutschen CompuServe-Teilnehmer ist die CompuServe, Inc., in Ohio, nicht die CompuServe GmbH in Unterhaching. Die CompuServe GmbH ist auch nicht Verwenderin der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes im Sinne des AGB-Gesetze.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 15.07.96, 6 W 73/96 – Blaue Seiten

Wer als Internet-Anbieter ein WWW-Branchenverzeichnis unter dem Namen »Die blauen Seiten« unterhält, handelt wettbewerbswidrig, weil die Verwechslungsgefahr mit den bekannten »Gelben Seiten« zu groß ist.

Fundstelle: NJW-RR 1997, 492; GRUR 1997, 52; NJWE-WettbR 1997, 134 L; BB 1996, 2166; CR 1996, 669; MittdtPatA 1996, 326; WRP 1996, 1045; ZUM-RD 1997, 385

Streitwert: 100.000 DM

LG Berlin, Urt. v. 21.05.96, 16 O 171/96 - Stellenmarkt

Wer im Internet einen »Stellenmarkt« anbietet, darf sein Online-Angebot nicht durch unbezahlte Anzeigen ergänzen, die zuvor in Tageszeitungen erschienen sind. Ein solches »getürktes« Angebot täuscht nicht nur über die wahre Bedeutung des Stellenmarktes sondern verletzt auch die Rechte der Tageszeitung, die im Rahmen der Akquisition neuer Anzeigenkunden nicht unerhebliche Aufwendungen tätigen muß.

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