OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.18, I-20 W 1/18 - Kauf auf Rechnung

olg duesseldorfWirbt ein Unternehmer mit einem »Kauf auf Rechnung«, ohne diese Zahlungsmöglichkeit auch tatsächlich anzubieten, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung vor (»Anlockeffekt«). Für die geschäftliche Relevanz ist es nicht von Belang, dass der Kunde die Täuschung erkennt.

eigenesacheStreitwert: 10.000,00 €

OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.17, I-20 U 79/17 - Abmahnunghinweis

olg duesseldorfWeist der Betreiber einer Website mögliche Abmahner dort darauf hin, dass aus seiner Sicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts überflüssig ist und die hierdurch anfallenden Kosten deshalb nicht erstattet werden sollen, verhält er sich rechtsmissbräuchlich, wenn er umgekehrt bei einer eigenen Abmahnung Kostenerstattung verlangt.

eigenesacheStreitwert: 1.539,50 €

LG Arnsberg, Beschl. v. 17.05.17, I-8 O 89/16 - Sonnenschirme

lg arnsbergWird auf der Google-Shopping-Seite ein Sonnenschirm eines Shop-Betreibers mit einem irreführenden Produktfoto angezeigt, stellt das keinen Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügug dar, mit der dem Shop-Betreiber die Verwendung des Fotos auf seiner eigenen Website verboten wurde. Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens beträgt ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache.

eigenesacheStreitwert: 2.500,00 €

OLG Nürnberg, Urt. v. 25.04.17, 3 U 2536/16 - Gebrauchte Bücher

lg nuernbergWird ein Kaufvertrag über ein Buch gegenüber einem gewerblichen Händler widerrufen und das verkaufte Buch anschließend noch eingeschweißt wieder an ihn zurückgesandt, darf es nur zum gebundenen Ladenpreis wiederverkauft werden, weil es sich nicht um ein »gebrauchtes« Buch im Sinne des § 3 S. 2 BuchPrG handelt.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 €

OLG Hamm, Urt. v. 09.02.17, I-4 U 172 16 - Unverzüglicher Versand

olg hamm

Eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis des eigenen Rechtsanwalts muss sich eine Partei erst ab der Beauftragung zurechnen lassen. Der Hinweis, ein Vertragsangebot könne auch durch den »unverzüglichen Versand der Ware« angenommen werden, lässt den Verbraucher in wettbewerbswidriger Weise über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Ungewissen. Die Formulierung, der Kunde gebe eine »verbindliche Bestellung« auf, ist auch dann nicht irreführend, wenn tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht.

eigenesacheStreitwert: 25.000,00 € 

LG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.17, 38 O 113/16 - Prüfzeichen EN 1078

lg duesseldorf

Das Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 S. 1 UWG ist von Amts wegen durch einen Freibeweis unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu prüfen. Schlägt der Anspruchsinhaber eine Vertragsstrafe von 6.000 € vor, ist das alleine kein Beleg für eine Missbrauchsabsicht.

eigenesacheStreitwert: 3.500,00 € 

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