Pro Rauchfrei e.V. | Raucherlokal

raucherlokalUpdate 07.06.23

Der Verein Pro Rauchfrei mahnt inzwischen auch wegen Verstößen gegen das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz – TabakerzG) ab. Danach ist Werbung für Tabakerzeugnisse (auch Shishas und Wasserpfeifen) im Internet grundsätzlich verboten. Das betrifft auch die Werbung in so genannten Advertrorials, also als redaktioneller Betrag getarnter Werbung. Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist hier besondere Vorsicht geboten, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass sämtliche veröffentlichten Beiträge rückstandslos gelöscht wurden. Oft ist die Inkaufnahme einer gerichtlichen Enstcheidung die letzlich günstigere Lösung.

 

Der Pro Rauchfrei e.V. mahnt seit dem Mai 2017 Verstöße gegen die Nichtrauchergesetze des Bunds und der Länder ab. Betroffen von diesen Abmahnungen sind insbesondere Betreiber von Gaststätten und Cafés, die ihren Gästen das Rauchen gestatten.  

Pro Rauchfrei e.V.: Der Anspruchsteller

Der Pro Rauchfrei e.V. ist seit dem Jahr 2017 als qualifizierte Einrichtung in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen. Er ist damit berechtigt, im Interesse der Verbraucher Verbandsklagen zu erheben, wenn gegen Vorschriften verstoßen wird, die den Schutz von Nichtrauchern bezwecken.

Pro Rauchfrei e.V.: Der Hintergrund

Der Pro Rauchfrei e.V. veröffentlicht auf seiner Webseite eine Liste derjenigen Unternehmen, die bislang außergerichtlich und/oder gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. Bislang ist die Liste noch recht überschaubar. Auf der Website ist ein Beschwerdeformular eingerichtet, mit dem Verstöße gemeldet werden können.

Pro Rauchfrei e.V.: Die Rechtslage

Das Landgericht Regensburg hat am 16. Mai 2017 eine einstweiligen Verfügung erlassen und den Streitwert für zwei Verstöße, nämlich das Gestatten des Rauchens und eine unzulässige Tabakwerbung, auf 15.000,00 € festgesetzt. Wir haben den Streitwert vom Landgericht Düsseldorf im Januar 2018 auf 5.000,00 € je Verstoß herabsetzen lassen.

Pro Rauchfrei e.V.: Die Taktik

In seinen Abmahnungen forderte der Pro Rauchfrei e.V. früpher neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die mit 4.000,00 € strafbewehrt war, die Erstattung von Auslagen in Höhe von 200,00 € brutto. Qualifizierte Einrichtungen haben zwar Anspruch auf die Zahlung einer Auslagenpauschale. Diese Pauschale liegt auch deutlich unter den Honoraren, die im Fall der Einschaltung eines Rechtsanwalts für dessen außergerichtliche Tätigkeit zu erstatten wären. Ob allerdings ein Betrag in Höhe von 200,00 € angemessen ist, erscheint fraglich. Das hat wohl auch der Pro Rauchfrei e.V. emerkt. Inzwischen verlangt er nur noch 50,00 € brutto sowie eine Unterlassungserklärung nach modifiziertem Hamburger Brauch, also angemessener Vertragsstrafe.

Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist der Abgemahnte selbstverständlich nicht verpflichtet. Die Wiederholungsgefahr kann ebenso gut durch eine gerichtliche Entscheidung ausgeräumt werden. Für den Fall, dass dann noch einmal verstoßen wird, wäre lediglich ein Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen und nicht eine Vertragsstrafe an den Pro Rauchfrei e.V.. Ein Gastwirt, der dennoch die Wiederholungsgefahr außergerichtlich ausschließen möchte, sollte mit anwaltlicher Unterstützung die Unterlassungserklärung modifizieren, um im Fall eines Verstoßes nicht eine unangemessen hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

Zu beachten ist natürlich auch, dass der Pro Rauchfrei e.V. – oder der Beschwerdeführer – zusätzlich Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstatten kann, die dann womöglich ein Bußgeld verhängt. Im Beschwerdeformular weist der Verein sogar ausdrücklich darauf hin, dass er grundsätzlich Anzeigen erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist.Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.

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