Die the-trading-company GmbH, Grafenau, lässt Mitbewerber, die Sportartikel und Zubehör verkaufen, wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße anwaltlich abmahnen. Wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, nimmt das Unternehmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche erfahrungsgemäß die Hilfe des Landgerichts Bochum in Anspruch.
Abgenmahnt wird unter anderem
- Der Hinweis auf Prüfungen, denen die Ware unterzogen wurde, ohne gleichzeitige Angabe der der Prüfung zugrunde liegenden Informationen.
- Die mangelhafte Information über die Zusammensetzung von Textilfasern.
- Die Werbung mit Garantien ohne nähere Erläuterung.
- Widersprüchliche Widerrufsbelehrungen bei Amazon.
- Die Werbung mit veralteten unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP)
- Der Verkauf von Zubehör, das in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (UVP) nicht zugelassen ist.
Auffallend ist, dass die the-trading-company GmbH hin und wieder genau die gleichen Verstöße begeht, die sie ihren Mitbewerbern unterstellt.