LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 31.01.14, 3 O 672/14 – You & Me

eigenesache Die Nutzung der Bezeichnung »You & Me« zur Kennzeichnung eines Posterbuchs verletzt die Rechte des Inhabers einer gleichnamigen Marke, die unter anderem für Druckereierzeugnisse geschützt ist.

Streitwert: 25.000 €

LG Köln, Urt. v. 24.10.13, 31 O 212/13 - Aztekenofen

eigenesache Wird eine Domain auf den Mitarbeiter eines Unternehmens registriert, haftet der Mitarbeiter auch dann als Mittäter für markenrechtsverletzende Inhalte der mit der Domain adressierten Website des Arbeitgebers, wenn er inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Der Verkehr erkennt in der Verwendung des Begriffs »Aztekenofen« für einen Gartenofen eine markenmäßige Verwendung der für Heizungsanlagen geschützten Marke »Azteken«.

LG Kiel, Urt. v. 17.10.13, 15 O 102/13 - Domainweiterleitung

eigenesache Wird mit der Domain eines Kunden die eigene geschäftliche Website des Tech-C adressiert und dadurch die Marke eines Dritten verletzt, wird vermutet, dass der Tech-C die Umleitung selbst eingerichtet hat, falls er hierzu auch nur technisch in der Lage ist. § 12 Abs. 2 UWG ist bei einstweiligen Verfügungen in kennzeichenrechtlichen Sachverhalten analog anzuwenden.

Streitwert: 25.000

LG München I, Urt. v. 26.09.13, 4 HK 0 3214/13 - Kumulative Klagehäufung

eigenesache Wird ein einheitliches Klagebegehren auf mehrere Schutzrechte gestellt, die nicht kumulativ verfolgt werden sondern verschiedene prozessuale Ansprüche enthalten, muss der Kläger, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die Reihenfolge bezeichnen, in der er die Streitgegenstände geltend machen will.

Streitwert: 30.000 €

Landgericht Düsseldorf

LG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.13, 34 O 124/12 – Werbefolien

eigenesache Die Bewerbung und der Verkauf von Folien, auf denen sich fremde Marken befinden, zu Werbezwecken an Dritte bedarf nicht der Zustimmung des Markeninhabers, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Folien weder für Plagiate noch für Produkte verwendet werden, für die nach § 24 MarkenG keine Erschöpfung eingetreten ist.

Streitwert: 10.000 €

LG Hamburg, Urt. v. 27.06.13, 327 O 507/12 - Anglerforum

eigenesache Kümmern sich neben dem Domaininhaber auch andere Personen um ein mit der Domain adressiertes Diskussionsforum, entsteht allein dadurch noch nicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Namens- und Firmenschutz erstrecktsich auch auf einzelne Bestandteile oder Abkürzungen als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, wenn diese selbst kennzeichnungskräftig sind.

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