LG Hamburg, Beschl. v. 23.05.11, 310 O 142/11 - Bootleg-DVD

eigenesache Ein Online-Buchhändler haftet für eine von ihm angebotene urheberrechtswidrige DVD jedenfalls dann, wenn er die Urheberrechtswidrigkeit unschwer erkennen kann.

K&R 2011, 809

Streitwert: 15.000 €

AG Bielefeld, Beschl. v. 13.12.10, 42 C 603/10 - Autogrammkarten

eigenesache Werden einer Redaktion unaufgefordert Original-Pressefotos übersandt, tritt Erschöpfung nach § 17 Abs. 2 UrhG ein. Werden Fotos der Werkstücke zum Zwecke des Verkaufs bei ebay eingestellt, stellt das keine Urheberrechtsverletzung dar.

Streitwert: 2.600,00 €

AG München, Urt. v. 29.09.10, 142 C 9152/10 - Domain-Treuhänder

eigenesache Der eingetragene Domaininhaber haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch den Inhalt einer mit der Domain adressierten Website begangen werden, auch dann, wenn er die Domain nur treuhänderisch für einen Dritten hält. Etwas anderes gilt unter Umständen dann, wenn er darlegen und nachweisen kann, warum er im Innenverhältnis ausnahmsweise für den Inhalt der Internetpräsenz nicht verantwortlich sein sollte.

Streitwert: 850,00 €

LG München I, Urt. v. 18.09.08, 7 O 8506/07 - Unterlassene Urheberbenennung

Bei der Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr nach einer Urheberrechtsverletzung sind in erster Linie die vom Verletzten üblicherweise in Rechnung gestellten Tarife zu berücksichtigen, sofern diese angemessen sind. Ansprüche wegen unterlassender Urheberbenennung können in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemacht werden und rechtfertigen einen Strafzuschlag von 100 %.

Streitwert: bis zum 22.11.07 10.527 €; danach bis zum 13.12.07 42.500 €; danach bis zum 20.06.08 10.527 € und die Zeit danach 10.460 €

LG Leipzig, Urt. v. 29.05.09, 05 O 1595/09 - Firmensignet

eigenesache In urheberrechtlichen Auseinandersetzungen ist für das Verfügungsverfahren ein Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. Allein ein Hinweis auf das Gewicht der behaupteten Rechtsverletzung und einer voraussichtlichen Beeinträchtigung des Klägers durch eine Fortsetzung der Verletzungshandlung reicht hierfür nicht aus, soweit das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht betroffen ist. Das gilt erst Recht dann, wenn es dem Kläger vorrangig um die Erlangung einer Nutzungsentschädigung geht.

Streitwert: 10.000 €

OLG Köln, Urt. v. 27.02.09, 6 U 193/08 - Individuelle AGB

AGB können als als wissenschaftliches Gebrauchssprachwerk Urheberrechtsschutz genießen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann in der Berufungsinstanz entgegen § 531 ZPO neuer Tatsachenvortrag eingebracht werden; die Vorschrift ist unanwendbar. Zur Bejahung eines Verfügungsgrunds in Urheberrechtssachen kann bereits eine zeitnahe Anrufung des Gerichts ausreichen.

Instanzen: LG Köln, Urt. v. 17.09.08, 28 O 368/08; OLG Köln, Urt. v. 27.02.09, 6 U 193/08.

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