Sie möchten so schnell wie möglich ein Design anmelden? Gemeinsam kriegen wird das heute noch hin!

Deutsches Design

300,00 €
  • Unterstützung bei der Darstellung
  • Wahl der Erzeugnisse
  • Identitätsrecherche
  • Anmeldung des Designs
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Erinnerung an Fristen
  • Amtsgebühren: ab 60,00 €

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

600,00 €
  • Unterstützung bei der Darstellung
  • Wahl der Erzeugnisse
  • Identitätsrecherche
  • Anmeldung des Geschmacksmusters
  • Korrespondenz mit dem EUIPO
  • Erinnerung an Fristen
  • Amtsgebühren: ab 350,00 €

Internationales Design

ab 600,00 €
  • Unterstützung bei der Darstellung
  • Wahl der Erzeugnisse
  • Identitätsrecherche
  • Anmeldung des Designs
  • Korrespondenz mit DPMA und WIPO
  • Erinnerung an Fristen
  • Amtsgebühren: ab ca. 1.000,00 €

Bitte beachten Sie, dass zu unseren Honoraren die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzukommt.
Verbrauchern bieten wir Designanmeldungen nicht an. Amtsgebühren sind umsatzsteuerfrei.

Wenn Sie schon genaue Vorstellungen haben, für welche Erzeugnisse das Design angemeldet werden soll, dürfen Sie uns das gerne hier vorab mitteilen. Wir können dann schon vor unserem Gespräch prüfen, ob sich Ihr Wunsch verwirklichen lässt!

Pflichtfeld
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Ihre Designanmeldung mit uns

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Design (beim Europäischen Markenamt EUIPO heißt es noch Geschmacksmuster) anmelden möchten, schicken Sie uns über das vorstehende Formular eine Nachricht oder melden Sie sich per E-Mail. Wir melden uns dann umgehend zurück.

Wir erfassen im ersten Gespräch Ihre Kontaktdaten und erkundigen uns danach, welches Design Sie anmelden möchten und für welche Erzeugnisse Sie es geschützt wissen möchten. Anschließend prüfen wir intern, ob auf den ersten Blick etwas dagegen spricht, das Design so anzumelden, wie Sie sich das vorstellen. Vom Ergebnis unserer Prüfung unterrichten wir Sie dann umgehend telefonisch oder per E-Mail.

Sobald Sie uns den Auftrag zur Anmeldung erteilt haben, melden wir das Design für Sie beim zuständigen Register an. Regelmäßig gelingt uns das innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung des Auftrags.

Nach der Anmeldung sollten Sie rasch die Amtsgebühren einzahlen. Die zuständige Behörde teilt uns normalerweise anderthalb bis zwei Wochen nach der Anmeldung das dort vergebene Aktenzeichen mit und fordert zur Zahlung der Amtsgebühren auf. Wir sagen Ihnen, wie hoch diese Gebühren sind und an wen genau sie zu zahlen sind. Erst nach der Zahlung wird Ihr Antrag dann vom Amt geprüft. Wenn alles gut geht, wird das Design nach einigen Monaten für Sie eingetragen. Schutz genießen Sie ohnehin schon vom Tag der Anmeldung an.

Es kommt schon einmal vor, dass Mandanten nach einer Beratung von der Anmeldung eines Designs Abstand nehmen oder uns mit der Anmeldung nicht beauftragen. In solchen Fällen berechnen wir nur die für die Beratung aufgebrachte Zeit nach §§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG, 612 Abs. 2 BGB zum üblichen Tarif, höchstens aber das für die Begleitung bei der Eintragung des Designs vereinbarte Honorar.

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Warum wir die richtige Wahl sind

Erfahrung mit Designanmeldungen

Wir haben für unsere Mandanten eine Vielzahl von Designs und Geschmacksmustern angemeldet. Vertrauen Sie deshalb gerne auf unsere Erfahrung! 

Kurze Reaktionszeiten

In fast allen Fällen reichen wir die Markenanmeldung noch am Tag unserer Mandatierung ein. Natürlich nur dann, wenn der Mandat uns alle Informationen schon liefern kann. Das ist wichtig für den Beginn des Markenschutzes

Nicht jede Anmeldung ist erfolgreich

Sie können Ihre Marke günstiger anmelden als mit uns. Das heißt aber nicht, dass sie dann auch eingetragen wird. Unsere Mandanten wissen, warum Sie sich von uns haben beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts. Wer für ein Erzeugnis Designschutz genießt, kann anderen Verbieten, Waren anzubieten, die genauso aussehen wie sein eigenes Erzeugnis. Wer Schokolagenriegel in einer prismatischen Form auf den Markt bringt, deren einzelne Stücke wie kleine Berge aussehen, könnte deshalb Probleme bekommen, wenn ein Mitbewerber auf die Idee gekommen ist, ein solches Aussehen als Design eintragen und damit schützen zu lassen. Ein Design hat also nichts mit einer Marke zu tun, sondern mit dem Aussehen eines Produkts, Darum müssen bei der Anmeldung auch Abbildungen eingereicht werden. 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
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