Ob ein Unternehmen oder eine Behörde auf ihrer Website persönliche Daten ihrer Mitarbeiter veröffentlichen dürfen, erhitzt immer wieder die Gemüter der Betroffenen. Die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen zu Telediensten befassen sich mit der Frage nicht, da sie nur das Verhältnis zwischen dem Diensteanbieter und den Nutzern seines Internetangebots regeln wollen.
Jörg Heidrich / Juli 1999
Noch ein halbes Jahr bis zum »magischen Datum« 1. Januar 2000. Was genau an diesem Silvesterabend passieren wird, kann niemand vorhersagen. Die Meinungen reichen von »Nichts« bis zum »Weltuntergang«. Immerhin wurde auf dem G8 Gipfel Mitte 1998 die Ansicht vertreten, dass das Jahr-2000-Problem ein »wesentliches Problem für die internationale Gemeinschaft« darstellt. Nachdem dieses Thema in Deutschland lange schlicht ignoriert wurde, haben sich in den letzten zwei Jahren viele Unternehmen und Verwaltungen hektisch an die Problemlösung gemacht.
Dienstleister ändern DV-Konfigurationen immer öfter online. Diese Praxis kann jedoch schnell zu Datenschutzkonflikten führen.