Telefonnummer im Impressum?

Rechtsanwalt Tobias H. Strömer / Oktober 2008

justiziaDie richtige Gestaltung der nach § 5 TMG vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung ist ein Dauerbrenner bei Abmahnungen. Stein des Anstoßes war bislang auch die Frage, ob neben einer E-Mail-Adresse auch eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angegeben werden muss. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof Klarheit geschaffen.

Umgang mit Abmahnungen

Tobias H. Strömer / September 2008

abmahnungWettbewerbsregeln haben ihren Sinn. Die Widerrufsbelehrung etwa soll Verbraucher schützen. Ob man ihr das immer anmerkt, soll hier nicht diskutiert werden. Immerhin hat sie ein von uns mehrheitlich gewähltes Parlament für gut geheißen. Wer soll die Einhaltung von Wettbewerbsregeln kontrollieren? Eine Verbraucherpolizei? Gott bewahre! Der Wettbewerb soll sich selbst regeln. Das spart Steuern. Gut so! Also müssen Mitbewerber sich um die Einhaltung der Regeln selbst kümmern.

Des Versandhändlers Freud' - des Kunden Leid?

Holger Gaspers / Oktober 2004

geld3Bereits im Juni 2004 hatten wir an dieser Stelle darauf hingewiesen (»Die Händler zahlen oft die Zeche«), dass eine Gesetzesänderung im Fernabsatz anstehen könnte. Nun haben sich am Mittwochabend, 27. Oktober 2004, Bundestag und Bundesrat in einem Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass bei Fernabsatzgeschäften (also auch bei Onlinekäufen) die Rücksendekosten generell den Kunden auferlegt werden können. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einem Warenwert unter 40,00 €. Bedingung für eine Kostentragungspflicht bei höheren Warenwerten soll sein, dass der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Tobias H. Strömer und Holger Gaspers / August 2004

marketingGesetzesreformen, das zeigt die Aufregung der letzten Wochen, stoßen nicht immer auf Zuspruch. Oft ist der größte Teil des Unmuts über legislative Schönheitskorrekturen auf eine mangelnde Kommunikation und eine dadurch ausgelöste Desinformation zurückzuführen. Das gilt auch für das am 8. Juli 2004 in Kraft getretene reformierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Händler zahlen oftmals die Zeche

Holger Gaspers / Juni 2004

portemonnaieKeine Frage, der Versandhandel - ob im Internet, über Kataloge oder anderswo - ist beliebt und wird angenommen. Das ist verständlich, wenn man die komfortablen Bestellmöglichkeiten betrachtet, die es mittlerweile für fast alle Waren und Dienstleistungen gibt. Ob Bücher, Kleidung, Mode, Schmuck, Elektroartikel oder Computer - alles kann bequem vom heimischen PC aus beim Versandhändler geordert werden. Und die Versandhändler können aufgrund niedriger Personalkosten und dem Verzicht auf Ladenlokale attraktive Preise bieten.

Treuhändler im Internet

Daniel S. Raimer, LL.M. /  Januar 2003 

strohmannBei Kaufverträgen in Vorleistung zu treten, egal ob als Käufer oder Verkäufer, ist seit jeher eine risikobehaftete Angelegenheit. Bei Vertragsschlüssen im Internet wird diese Unsicherheit für beide Seiten erheblich verstärkt. Der kalifornische Anbieter »Escrow.com« bietet nun Vertragsparteien weltweit die Möglichkeit, die mit einer Vertragsabwicklung verbundenen Risiken zu minimieren.

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