Das Aus für beschreibende Domains?

Tobias H. Strömer  / Dezember 1999

Die meisten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ansprüchen an Internet-Domains sind weit davon entfernt, geklärt zu sein. Der im Internet-Recht tätige Anwalt kennt das Problem, seinen Auftraggebern nur in krassen Fällen klare Hinweise geben zu können, im übrigen aber auf die Erfahrung verweisen zu müssen, dass der Mandant vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Auch die Frage, ob denn wenigstens die Nutzung von Domains wie »versicherungen.de« oder »geld.de« erlaubt sei, kann kaum anders beantwortet werden.

Von Sülze und »Codebazillen« - E-Mails und Recht

Tobias H. Strömer / November 1999

Das Vorweisen einer E-Mail-Adresse gehört heute schon zum guten Ton, auf kaum einer Visitenkarte fehlt die Angabe des elektronischen Postfachs des Besitzers und in den Kinos schmachten sich Hollywoodstars neuerdings sogar schon äußerst erfolgreich per Elektropost an. Nachfolgend sollen kurz einige rechtliche Aspekte der Benutzung von E-Mails dargestellt werden.
1. E-Mail-Werbung - Neuigkeiten von der Spam-Front

#NRWIR: Markenrechtswidrige Wahlwerbung?

nrwirDie SPD wirbt zur Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen mit dem Slogan »#NRWIR«. Darf die das überhaupt? Oder schmücken sich die Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr mit fremden Federn?  Immerhin ist die Marke »NRWir« seit 2009 für den Landschaftsverband Rheinland geschützt.

  

Marke in der Schweiz - jetzt noch preiswert!

Eva N. Dzepina / Juli 2009

markeWer sich für Markenschutz in der Schweiz interessiert sollte noch dieses Jahr handeln. Eine Markenanmeldung erfolgt in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.

Markenglück und Markenleid – die Eintragungspraxis

Eva N. Dzepina / Juli 2009

markeGelegentlich stellt sich durchaus die Frage, wie es kommt, dass Sachbearbeiter beim DMPA oder beim Harmonisierungsamt in so unterschiedlicher Art und Weise über die Eintragungsfähigkeit angemeldeter Marken entscheiden. Wir erleben trotz all unserer Erfahrung immer wieder Überraschungen.

 

Werberecht für Markenartikel

Tobias H. Strömer / September 2001

marke01Immer wieder fragen in der anwaltlichen Praxis Markeninhaber an, ob sie anderen verbieten können, marken- und/oder urheberrechtlich geschützte Waren im Internet zum Verkauf anzubieten. Umgekehrt kämpfen Wiederverkäufer mit Abmahnungen, in denen ihnen untersagt werden soll, die auf der Website feilgebotenen Artikel mit einer Marke zu bezeichnen oder abzubilden. Wer eine Ware erwirbt, darf sie grundsätzlich auch weiterverkaufen. Verstößt er aber gegen Markenrechte, wenn er Dior-Parfum auch als solches verkauft oder urheberrechtlich geschützte Flakons einfach abbildet und damit vervielfältigt?

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