Tobias H. Strömer / Dezember 1999
Die meisten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Ansprüchen an Internet-Domains sind weit davon entfernt, geklärt zu sein. Der im Internet-Recht tätige Anwalt kennt das Problem, seinen Auftraggebern nur in krassen Fällen klare Hinweise geben zu können, im übrigen aber auf die Erfahrung verweisen zu müssen, dass der Mandant vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Auch die Frage, ob denn wenigstens die Nutzung von Domains wie »versicherungen.de« oder »geld.de« erlaubt sei, kann kaum anders beantwortet werden.