Tobias H. Strömer / November 2001
Wenn die öffentliche Hand Aufträge vergeben möchte, dann kann sie das häufig nur dann tun, wenn zuvor eine formelle Ausschreibung vorausgegangen ist. Das Verfahren regelt das sogenannte Vergaberecht. Ziel der darin enthaltenen Regelungen ist die Sicherstellung eines wirtschaftlichen Einkaufs durch Wettbewerb vieler Anbieter. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht.