Tobias H. Strömer / Mai 2004
Die Sitten im Internet, so scheint es, verwildern zunehmend. Offenbar glauben immer mehr Glücksritter, das Geld liege auf der Datenautobahn. Die Folge: Die Anzahl der Rechtsverletzungen durch Domain-Registrierungen oder verbotene Inhalte auf Websites steigt. Und oft ist der wahre Schuldige nur schwer auszumachen oder auf der Flucht. Anspruchsteller haben daher ein vitales Interesse daran, auch andere Dienstleister, die - meist unwissentlich - einen Beitrag an dem Rechtsverstoß leisten, als Mitstörer in die Verantwortung zu nehmen und so dem unzulässigen Treiben ein rasches Ende zu setzen. Nachdem sich die DENIC e.G. bereits weitgehend aus der Affaire ziehen konnte, hat das Landgericht Bielefeld allerdings jetzt auch den Zonenverwalter (zone-c) in Schutz genommen.