Ideenklau im Internet

Tobias H. Strömer / Januar 2000

schattenWarum selbst Ideen entwickeln, Daten sammeln oder für eigene Popularität sorgen, wenn andere schon vorgearbeitet haben? Diese Denkweise verärgert nicht nur diejenigen, die in teilweise mühevoller Kleinarbeit gearbeitet haben, sondern ist auch rechtlich nicht ganz unproblematisch. Wann darf man beispielsweise ein fremdes Angebot in seinen eigenen Auftritt integrieren? Oder einen oder mehrere Links aus einer Datenbank übernehmen? Oder durch bestimmte Inhalte der Site die Suchmaschinen-Ergebnisse beeinflussen?

Da steckt Musik drin - MP3

Tobias H. Strömer / Oktober 1999

Bislang waren Musikkopien im Internet kaum geeignet, die Interessen der Berechtigten ernsthaft zu gefährden. Entweder waren die angebotenen Dateien viel zu groß, als daß sie sich zum Download angeboten hätten, oder aber die Qualität der Stücke ließ aufgrund extremer Komprimierung sehr zu wünschen übrig. Das ändert sich aber zusehends seit der Erfindung verbesserter Kompressionsmöglichkeiten für Audiodateien wie MP3. Diese Technik erlaubt es, digitale Informationen auf ein Zwölftel der ursprünglichen Datenmenge einzudampfen, ohne daß dabei allzu viele Zwischentöne verlorengingen. Experten schätzen, daß heute auf etwa 26.000 Websites gut 80.000 ungeklärte oder ungenehmigte Musiktitel im Netz zum Abruf bereitgehalten werden.

Verwendung von Frames

Jörg Heidrich / September 1999

Mit der Einführung neuer Techniken im World Wide Web, wie etwa der Seitengestaltung in Frames, tauchen über kurz oder lang auch damit verbundene juristische Probleme auf. Da die Beurteilung juristischer Sachverhalte in diesem Bereich immer auch technische Kenntnisse der Materie voraussetzt, werden die auftauchenden Begriffe und die damit verbundenen Problemstellungen jeweils zunächst kurz erläutert.

Urheberrecht bei Datenbanken

Tobias H. Strömer / Juni 1999

Eine der derzeit spannendsten Fragen im Bereich Online-Recht bleibt (teilweise) ungeklärt: Wann genau liegt ein unerlaubtes Kopieren einer Datenbank vor und wie muss dies vor Gericht belegt werden? In einem größeren Verfahren standen sich zwei Anbieter von Messe-Daten im Internet gegenüber. Wie so häufig warf der ältere Anbieter dem jüngeren vor, er habe seinen Datenbestand »abgekupfert«. Der jüngere bestritt das und berief sich auf eigene Recherchen. Hintergrund der Auseinandersetzung in juristischer Hinsicht war hier, dass es sich bei den Messe-Daten (wann welche Veranstaltung wo stattfindet etc.) um allgemein zugänglich und damit eigentlich urheberrechtsfreie Angaben handelt.

Virtuelle Bildgalerien

Tobias H. Strömer

Im Internet tummeln sich inzwischen Kaufleute, die Waren- und Dienstleistungen aller Art in virtuellen Warenhäusern und Shops anbieten. Auch mit bildender Kunst lässt sich bekanntlich gutes Geld verdienen. Fündige Galeristen sind deshalb auf die Idee gekommen, auch Bilder in virtuellen Galerien zum Verkauf anzubieten. Ob das ohne weiteres zulässig ist, erscheint fraglich, weil das Urheberrechtsgesetz ja bekanntlich Vervielfältigungen ohne Einwilligung des Urheber oder sonstigen Nutzungsberechtigten nur in sehr beschränktem Umfang zulässt.

Hartes Recht für weiche Ware

Jörg Heidrich / März 1999

Nahezu jeder Computernutzer hat es schon einmal erlebt: Man schält ein neugekauftes Programm voller Erwartung aus der stets zu aufwendigen Verpackung, installiert es und - es läuft nicht. Natürlich liegt der Grund dafür nicht immer in dem Programm selbst. Dennoch gibt es auf dem Markt auch eine Menge Software, die mit Fehlern behaftet ist oder zu dem vorgesehen Zweck gar nicht oder nur bedingt tauglich ist. In diesem Fall stehen Ihnen als Kunden Ansprüche gegen den Verkäufer zu, die nachstehend erläutert werden.

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