05.03.03 wiwo.de: Juristisch wasserdichte Websites

2003-03-05 wiwo.deWas genau muss ich beachten, wenn ich im Internet ene Website einrichte? Wie kann ich Abmahnungen vorbeugen? Und was kann ich tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Rechtsanwalt Strömer beantwortete im Chat von wiwo.de am 5. März 2003 Fragen von Internetnutzern.

 

Willkommen im Chat von wiwo.de.

(ronaldo) Ich hätte folgende Frage: Ich betreibe eine Gbr und plane eine Internetseite. Eine Handelsregisternummer habe ich nicht. Was muss ich denn jetzt in mein Impressum schreiben?
14:06 holm betritt den Raum
(Strömer) da eine gbr keine hr-nummer hat, muss sie auch keine angeben ;-) einfach vor- und nachnamen aller gesellschafter aufführen!
(Moderator) Herzlich Willkommen im Chat von wiwo.de. Zu Gast ist heute Herr Tobias Strömer, Rechtsanwalt, zum Thema Internetrecht. Er gibt Tipps für eine juristisch wasserdichte Webseite.
14:07 illuminatus betritt den Raum
14:07 Hermann betritt den Raum
(Strömer) herzlich willkommen auch von meiner seite... keine fragen?
(ronaldo) Danke! Mir sagte kürzlich aber noch jemand, dass das Copyright für eine Internetseite grundsätzlich beim programmierer liege. Stimm das?
14:09 holm verläßt den Chat
14:09 holm betritt den Raum
(Hermann) Welche Texte und Bilder von anderen websiten darf man in die eigene einbette? Kann z.B. eine Internetzeitung untersagen trotz copyright-Angabe eine textpassage zu zitieren?
(Strömer) nur dann, wenn nichts anderes mit dem programmierer vereinbart ist. besser ist das deshalb, wenn der auftraggeber sich die rechte übertragen lässt, damit er anschließend mit der website auch dauerhaft arbeiten kann
(illuminatus) Ich betreibe eine rein private Internetseite. Brauche ich auch dort ein Impressum?
(Strömer) hermann: im prinzip gar keine, weil texte und bilder fast immer geschützt sind. Zitieren ist zwar erlaubt, die grenze zwischen unerlaubter kopie und zitat zu ziehen, ist aber immer schwer
14:11 holm verläßt den Chat
(Strömer) illu: ja, auch rein private betreiber brauchen eine anbieterkennzeichnung. ausgenommen sind nur vorübergehende angebote, etwa der auftritt bei einer online-auktion
14:12 Klaus betritt den Raum
(Hermann) Im Artikel von Katzensteiner steht, dass die Angabe eines Fax obligatorisch ist, braucht man als Anbieter also ein Fax?
(illuminatus) Danke. Welche Angaben muss diese Kennzeichnung denn enthalten? Ich würde dort ungern meine Privatadresse angeben..
(Klaus) Gibt es ein Standardwerk zum Online-Recht?
(Strömer) auf die gefahr hin, den autor des beitrags "in die pfanne zu hauen".... nein, fax-nummer müssen sie nicht angeben ;-)
(Strömer) illu: sagen wir mal so... hauptsache, es steht überhaupt eine adresse da, das bewahrt nämlich vor abmahnungen. aus rechtlicher sicht muss es natürlich eine adresse sein, unter der sie auch erreichbar sind, egal ob privat oder geschäftlich.
(ronaldo) Was ist denn jetzt der juristisch korrekte Begriff? Anbieterkennzeichnung oder Impressum?
(Strömer) klaus: standard-werk?..... hmmm.... weiß nicht.... aber ich habe ein buch dazu geschrieben ;-)
(illuminatus) wie hoch ist denn tatsächlich die gefahr, dass ich als privatmann eine abmahnung kassiere? sind ihnen da fälle bekannt?
(Strömer) ronaldo: juristisch korrekt ist bei online-angeboten "anbieterkennzeichnung"
14:17 Joey betritt den Raum
(Strömer) illu: ja, sind mir bekannt... aber die gefahr ist tatsächlich gering, da eine begründete abmahnung ein wettbewerbsverhältnis voraussetzt. aber denken sie auch an ordnungsgelder, die von behörden verhängt werden können!
14:18 Joey verläßt den Chat
(Klaus) Gelten für private Webseiten dieselben Vorschriften wie für geschäftlich genutzte? Muss ich also meine Privatadresse und meine Privattelefonnummer angeben?
14:18 erwin betritt den Raum
14:18 melchior betritt den Raum
(ronaldo) Auf den meisten Websites finde ich Impressum statt Anbieterkennzeichnung. Wäre das schon abmahnfähig?
(Strömer) klaus: soweit es die anbieterkennzeichnung betrifft, gelten die gleichen vorschriften, ja.
(Hermann) Entschuldigung, es war ein Fehler der Erinnerung: Es stand bei Katzensteiner :Telefon und email muss angegeben werden, ist das so
(illuminatus) wieso ordnungsgelder? mache ich mich da etwa strafbar?
(Klaus) Darf ich auf meiner privaten Webseite urheblich geschützte Bilder oder Grafiken zeigen?
(Strömer) ronaldo: wäre zwar erbsenzählerei... aber leider zählen da draußen ein paar abmahner und ihre anwälte erbsen!
14:20 Goofy betritt den Raum
(Strömer) hermann: telefon und e-mail müssen sie angeben. oder fax und e-mail. natürlich nur, wenn sie fax und/oder telefon überhaupt besitzen
14:21 anderson betritt den Raum
(Strömer) illu: strafbar nicht, aber eine ordnungswidrigkeit stellt die website ohne kennzeichnung schon dar.
(Strömer) klaus: ja. wenn es ihre sind. sonst nicht ;-)
(Hermann) Reicht zur Abwendung der Verantwortung für andere gelinkte Seiten eine summarische Distanzierung?
14:22 Jo verläßt den Chat
(ronaldo) Wie stoßen die Abmahnvereine eigentlich auf ihre potenziellen Opfer?
(Strömer) hermann: was immer das sein soll... wahrscheinlich meinen sie den disclaimer, von dem das lg hamburg - allerdings in ganz anderem zusammenhang - gesprochen hat. nein, der reicht zur distanzierung nicht aus. schon gar nicht reicht ein hinweis: "hier bitte auf keinen fall klicken!"
(Klaus) Muss ich Änderungen der rechtlichen Vorschriften sofort umsetzen oder gibt es eine Frist?
14:23 erwin verläßt den Chat
(Strömer) ron: über suchmaschinen?
(Strömer) klaus: nein, schonfristen gibt es nicht, leider!
(illuminatus) ich habe auf meiner seite auch ein gästebuch. hafte ich eigentlich für dessen inhalt?
14:24 Hermann verläßt den Chat
(Goofy) was für Anforderungen muss man eigentlich zur Zeit erfüllen, um sich als Adult Webmaster einigermassen sicher vor dem Gefängnis zu scützen?
(Strömer) illu: ja, allerdings erst von dem moment an, an dem sie von verbotenen inhalten erfahren. dann müssen sie allerdings sofort reagieren.
14:25 melchior verläßt den Chat
(Strömer) goofy: keine werbung für pornographie vor dem avs, ein ordentliches avs, keine harte pornographie hinter dem avs und gute kontakte zur staatsanwaltschaft
(Goofy) und die haben Sie dann bestimmt? :-)
(Strömer) goofy: man tut halt, was man kann ;-)
(Klaus) Ist das Internetrecht in den EU-Ländern einheitlich?
14:28 ronaldo verläßt den Chat
(Strömer) klaus: nö, aber vieles ist schon sehr ähnlich
14:28 ronaldo betritt den Raum
(anderson) wenn ein guestbook von einem deutsche provider eingefügt ist kann ma es auch getrennt von der website ermitteln?
(anderson) ich meine wenn die website eine .tk domäne ist?
14:30 illuminatus verläßt den Chat
(Strömer) anderson: darüber können wir uns gerne mal anhand eines konkreten falls unterhalten ;-)
14:31 HansWurst betritt den Raum
(ronaldo) Ist vielleicht eine Dumme Frage: Was ist denn eine .tk Domäne?
(anderson) ;) ich habs leider verpasst.
(Strömer) anders: nein, ernsthaft: es kommt natürlich auf die umstände des einzelfalls an. manchmal ist der betreiber ja so dumm, spuren zu hinterlassen, anhand derer er zu identifizieren ist!
(anderson) den konkreten fall
(Strömer) anderson: dann müssen wir das halt bui gelegenheit nachholen ;-)
(anderson) das dachte ich mir. in dem speziellen fall ist ein guestbook vn guestbook.de auf ein .tk eingefügt. und den müsste man rein von meiner bürgerlichen logi leicht ermitteln können oder
(Strömer) ron: das ist eine domain die irgendwo im asiatischen/pazifischen raum vergeben wird, so genau weiß ich das auch nicht
14:35 jülich betritt den Raum
(McGyver) Ich habe gehört, dass es für den Verkauf von Waren über das Internet jetzt ganz neue Regeln hinsichtlich der Preisauszeichnung gibt. Stimmt das?
(ronaldo) vielleicht treibe ich mich zu wenig auf solchen seiten herum...;)
(Strömer) mcgyver: ja, stimmt, am 1. januar ist eine neue preisangabenverordnung in kraft getreten. näheres dazu unter <http://www.netlaw.de/beitraege/2002/0213%20-%20Neue%20Preisangabenverordnung.pdf>
14:38 jülich verläßt den Chat
(anderson) das hatte mein präsident gestern vergessen. manche männer können halt besser gucken als denken grmpf
(Strömer) ron: jetzt weiß ich es: tk-domains sind adressen aus tokelau, einer inselgruppe im pazifik. sind für lau, glaube ich. darum vielleicht auch toke"lau" ;-)
(ronaldo) der autor gibt in seinem artikel ja den etwas dubiosen tipp, die gebühren für abmahnungen nicht zu bezahlen. ist das nicht gefährlich...und kann sehr teuer werden?
14:39 Klaus verläßt den Chat
(Strömer) anderson: gibt es deshalb nicht mehr schöne als schlaue frauen? ;-)
14:40 Doppelkater betritt den Raum
14:40 Rasti betritt den Raum
(Strömer) ron: teurer als nicht zu zahlen ist es erst einmal, wenn man abmahngebühren erstattet. ob die wirklich eingeklagt werden, muss man halt abwarten. der tipp ist also regelmäßig richtig und manchmal gold wert!
(anderson) huih
(ronaldo) wie erkenne ich eine massenabmahnung und warum sind die nicht zulässig, wenn die abgemahnten doch tatsächlich gegen irgendwelche vorschriften verstoßen haben?
(Goofy) nochmal zu meinem Adult Webmaster-Problem: zu dem was sie oben gesagt haben muss man doch zusätzlich auch einen Jugendschutzbeauftragten haben. Kann man da so ein 10 € Angebot nehmen, oder ist das Abzocke?
(anderson) trotzdem ich habs mir nochmal angesehen und bemerkt dass dieses book einfach nur eingefügt ist. et voila
(Strömer) anderson: ich setze mal einen referendar dran, das zu ermitteln, ok? ich meine, das mit dem gästebuch, nicht das mit den frauen...
(Strömer) ron: zulässig sind die schon und recht haben die abmahner auch. nur ihre kosten kriegen die nicht erstattet, weil massenabmahnungen nur dem zweck dienen, gebühren zu verursachen. erkenen tut man die daran, dass an eine vielzahl von leuten textbausteine verschickt werden. immer mal wieder bei abmahnungswelle.de nachschauen!
14:45 Klaus betritt den Raum
(anderson) schmunzel ok. ich würde aber auch keinem referendar etwas antu. ehrenwort!
14:46 Doppelkater verläßt den Chat
14:47 Doppelkater betritt den Raum
14:47 Klaus verläßt den Chat
14:47 Rasti verläßt den Chat
(Strömer) goofy: das kommt drauf an, was der jsba für 10 € (pro domain) anbieten will. fragen beantworten wird er für das geld sicher nicht, seinen namen für die website hergeben schon. wer rechtsfragen beantwortet haben möchte, muss daher einen anwalt fragen. ein jsba, der nicht anwalt ist, darf nämlich solche fragen normalerweise gar nicht beantworten.
(anderson) sollte ich sie diesbezüglich nochmal anrufen? wenn ja wann wäre es recht?
(ronaldo) Was kost denn so 'ne anwaltliche beratung? (mal ganz indiskret ;))
(Strömer) anderson: melde mich bei ihnen!
(anderson) ok. schönen tag noch!
14:51 anderson verläßt den Chat
(HansWurst) Guten Tag Herr Strömer ! Wir haben die deutsche Domain "www.???.de". Ein Konkurrent hat sich den gleichen Namen als "www.???.com" gesichert. Kann man da nur was gegen unternehmen, wenn man eine eingetragene Marke hat ? Der blockiert unser Internationales Absatzgebiet !!!
14:52 Hermann betritt den Raum
(Strömer) ron: ein erstes gespräch, in dem eigentlich alle fragen beantwortet werden sollten und in dem zumindest hilfen für eine erste orientierung beim weiteren vorgehen gegeben werden sollten, kann - je nach streitwert - nie mehr als 200 € zzgl. mwst. kosten, insgesamt also 232 €. weil aber im internetrecht die streitwerte immer sehr hoch sind, werden sie regelmäßig auch nicht billiger wegkommen. aber das ist ja immer noch günstiger, als eine verfügung zu riskieren, oder?
(ronaldo) wenn man bedenkt, wieviel geld man sonst so dem steuerberater nachwirft, haben sie wohl recht ;)
(Strömer) hans: nein, das schaffen sie häufig auch ohne eingetragene marke, kommt natürlich darauf an, um welche domains es geht. dagegen, dass ein kollege sich die domain "netlaw.com" holt, könnte ich z.b. nichts unternehmen. außerdem muss der konkurrent und domaininhaber natürlich erst mal in deutschland sitzen, sonst wird es schwer und vor allem teuer, an die adresse zu kommen!
14:55 Randolf verläßt den Chat
(Moderator) Liebe Chatter, Sie haben noch zehn Minuten Zeit, um Herrn Strömer Fragen zu stellen...
(Strömer) ron: eben. aber ich verstehe schon, dass für manchen auch 232 € heftig viel geld sind. nur: wenn man sich mit wettbewerbern anlegt oder fremde kennzeichenrechte verletzt, tut das halt manchmal weh.
(Hermann) Ich komme noch mal zurück auf die Zitierung von Presseartikeln aus einer Internetausgabe. Ich gehe davo aus, dass man einen link auf eine gewünschte Seite einer Zeitung in der eigenen website legen kann. Was ist der Unterschied bezüglich copyright, wenn ich die Seite kopiere und in die eigene website einbinde, natürlich als komplette seite ?
14:57 HansWurst verläßt den Chat
(Strömer) hermann: ganz einfach: in §§ 16 urhg steht nicht, dass linken verboten ist. da steht aber schon, dass vervielfältigen rechtswidrig ist. ;-) also: linken ist erlaubt, vervielfältigen (und anschließend über die eigene website weiterverbreiten) nicht!
14:58 randolf betritt den Raum
14:59 chamnick betritt den Raum
(Goofy) Sehen wir Sie denn mal wieder im Fernsehen? Computerclub läuft doch aus, oder?
15:01 Hermann verläßt den Chat
15:01 gast betritt den Raum
(Strömer) goofy: ja, habe ich auch gehört. fernsehen: sonntag abend, sat1, studiogast bei planetopia, zum thema: "urheberrecht beim download von musik und filmen"
15:03 gast verläßt den Chat
(Goofy) was ist denn "planetopia"?
(Strömer) alle schon so erschlagen vom internetrecht? oder gibt es noch die eine oder andere frage, bevor die beratung wieder honorar kostet? ;-)
15:04 chamnick verläßt den Chat
15:06 McGyver verläßt den Chat
15:06 McGyver betritt den Raum
(ronaldo) jetzt kommt so langsam die mittägliche bettschwere ;-) ich schau mir am sonntag planetopia an, versprochen!
15:06 McGyver verläßt den Chat
15:06 McGyver betritt den Raum
15:07 McGyver verläßt den Chat
(Strömer) ron: schön, dann guckt wenigstens einer, schönen tag noch!
(Goofy) ich guck's mir auch an
15:07 Goofy verläßt den Chat
15:07 ronaldo verläßt den Chat
(Moderator) Liebe Chatter, vielen Dank für Ihre Teilnahme. Einen besonderen Dank an Herrn Strömer!!
(Strömer) keine ursache und allen teilnehmern noch einen schönen tag! 

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