Bei Facebook wird immer noch in menschenverachtender Weise gegen Flüchtlinge gehetzt. Das ist nach deutschem Strafrecht klar verboten. Auch wenn Facebook das in den eigenen Gemeinschaftsstandards anders sieht. Unter »Meinungsfreiheit« versteht man hierzulande Gott sei Dank etwas anderes als in den USA. Wann macht sich ein Autor strafbar? Wie können die Ermittlungsbehörden erfolgreich gegen anonyme Schreiberlinge vorgehen? Und: Haftet Facebook für solche Schmierereien? Rechtsanwalt Strömer beantwortete die Fragen in der Aktuellen Stunde des WDR am 27. August 2015 um 18:50 Uhr.
© 2015 Westdeutscher Rundfunk / Astrid Houben