2010-08-01_kur

K&R 2010, 490

Tobias H. Strömer

Abgrenzungsanforderungen bei gleichnamigen Unternehmen im Internet

Anmerkung zu BGH, Urt. v. 31.03.10, I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Sorgfalt Gleichnamige zu beachten haben, wenn sie sich im Internet begegenen. Allerdings sind die Ergebnisse, zu denen die Karlsruher Richter gelangen, nicht immer ganz praxisnah.

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