2012-12-01 dermatologe

Der Deutsche Dermatologe 2012, 822

Tobias H. Strömer, René Irmscher

Der Zahnarzt darf ab sofort selbst kraftvoll zubeißen
Weißkittelwerbung ist nach dem neuen Heilmittelwerbegesetz zulässig

Werbemaßnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte waren lange Zeit nur in sehr beschränktem Ausmaß zulässig, so dass viele Ärzte wegen der unübersichtlichen Rechtslage häufig von Werbeaktivitäten vollständig Abstand nahmen. Die neuesten Änderungen des Arznei- und Heilmittelrechts sorgen jetzt im Zuge einer europaweiten Harmonisierung der Rechtslage für eine deutliche Lockerung der bundesdeutschen Bestimmungen.

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