Auch deutsche Unternehmen begannen Anfang 1996 zu merken, dass geschäftliche Korrespondenz in vielen Fällen per E-Mail viel schneller und effizienter abgewickelt werden kannals per Fax oder traditioneller Briefpost. Rechtsliteratur, Rechtsprechung und Gesetzgeber begannen gerade erst, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, die mit der Nutzung von Computernetzen und Onlinediensten verbunden sind. Beim ersten »Deutschen Internet Kongreß« in Karlsruhe referierte Herr Rechtsanwalt Strömer am 7. Mai 1996 zum Thema »Rechtliche Aspekte des Electronic Commerce«.
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