Im Rahmen des Projekts »Journalistisches Produzieren in vernetzten Systemen« der Universität Dortmund (Institut für Journalistik) referierte Herr Rechtsanwalt Strömer am 16. Juni 1997 zu den rechtlichen Grundlagen für Anbieter von Internetprodukten und mögliche Konflikte für journalistische Produkte im Internet, zur Rechtsgüterabwägung zwischen Pressefreiheit und neuen Anforderungen des Internets.