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franz

Sometimes even the lawmaker is innovative. At any rate the new § 101a German Copyright Act is invaluable for software creators.

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In September 2008 we relaunched our website. Several of our previous articles still have not arrived where they should. We are continually working on the completion of this site. Why not visit us within the next few days?
AG Köln: Aussteller haftet für Groupon-Gutschein

lg_koelnDas Geschäft mit dem Verkauf von Gutscheinen boomt. Anbieter wie Anbieter wie Groupon, Qypedeals oder Citydeals vertreiben über ihre Plattformen vergünstigste Leistungsangebote Dritter. Da lassen sich schnell eine Büroreinigung, ein Restaurantbesuch oder eine Botox-Behandlung für einen Bruchteil des eigentlichen Preises ergattern. Leider werden die Erwartungen der Käufer allzu oft enttäuscht, weil der im Gutschein ausgewiesene Dienstleister seine Leistung nur mangelhaft erbringt oder am Ende womöglich gar nicht mehr existiert. Der Gutschein wird dann schnell zur Mogelpackung.

 

 

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OLG Hamm: Abmahnungs-Disclaimer gefährlich

olg_hammAuf vielen Websites findet sich der »Disclaimer«, der Betreiber sei mit einer kostenpflichtigen Abmahnung nicht einverstanden. Offenbar soll damit der Unterstellung entgegengetreten werden, eine kostenpflichtige Abmahnung entspreche dem mutmaßlichen Willen des Anbieters. Deshalb bestehe keine Verpflichtung, die angefallenen Anwaltshonorare zu erstatten. Das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 31.01.12, I-4 U 169/11)  hat jetzt deutlich gemacht, dass ein solcher Hinweis nicht nur völlig nutzlos ist, sondern sogar gefährlich. Selbstredend kann niemand durch einen bloßen Hinweis auf der Website seiner Verpflichtung zur Übernahme von Anwaltshonoraren im Fall einer berechtigten Abmahnung entgehen. Mahnt der Betreiber der Website seinerseits allerdings einen Mitbewerber ab, muss er befürchten, umgekehrt auf seinen Anwaltshonoraren sitzen bleiben zu müssen. Es verstoße nämlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, von anderen eine kostenfreie Vorabinformation zu erbitten, selbst dann aber die Erstattung der im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung angefallener Honorare zu verlangen.

 
LG Düsseldorf: Haftung des affiliate

lg_duesseldorfWenn Unternehmer sich entscheiden, ihre Waren im Internet über affiliates zu vermarkten, müssen sie damit leben, dass ihre Vertriebspartner zur Steigerung ihrer Provisionsansprüche auch schon einmal über die Stränge schlagen. Die Rechtsprechung lässt die merchants für ein solches Fehlverhalten haften. Schließlich liege es ja in der Hand des Unternehmens, die Partner sorgfältig auszusuchen. Aber wie verhält es sich umgekehrt, wenn der Unternehmer dem affiliate Texte oder Bilder zur Verfügung stellt, die nicht gesetzeskonform sind? Das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht Stuttgart haben jetzt zugunsten der affiliates entschieden.

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BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden

2012-05-07_bb

BB 2012, 1185

Tobias H. Strömer

BGH: Muster der Widerrufsbelehrung muss vollständig übernommen werden
Besprechung zu BGH, Urt. v. 01.03.12, III ZR 83/11

Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher gesetzeskonform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Wird eine Musterbelehrung des Gesetzgebers übernommen, muss der verwendete Text dem Muster vollständig entsprechen. Bereits kleine Änderungen lassen die Privilegierung des Musters entfallen.

Beitrag

 
ProxTube: Legal oder illegal?

Tobias H. Strömer / Mai 2012

youtube_sperreMusikvideos bei YouTube & Co. erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es gibt kaum ein Titel, der auf solchen Musikplattformen nicht abrufbar ist. Immer häufiger laden auch die Rechteinhaber solche Videos hoch, weil sie dadurch eine Steigerung des Absatzes ihrer Musik-CDs versprechen. In aller Regel dürfte es sich allerdings um Filme handeln, die ohne Wissen und Wollen der Berechtigten verfügbar gemacht wurden. YouTube reagiert und sperrt solche Titel für den Abruf in Deutschland. Das Tool »ProxTube« soll Abhilfe schaffen.

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28.04.12 WiWo: Bundesnetzagentur ermittelt gegen Telekom

2012-04-28_wiwoEin so großes Sicherheitsproblem hatte die Deutsche Telekom selten zuvor. Bei Zehntausenden Kunden können Hacker offenbar trotz aktivierter Verschlüsselung auf Computer und Internet-Zugänge zugreifen. Rechtsanwalt Strömer nahm in einem Interview mit der Zeitschrift WirtschaftsWoche am 28. April 2012 Stellung zu der Frage, welche Rechte Käufer der Telekom-Router Speedport W723V und W921V geltend machen können.

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