LG Berlin: Freundefinder von Facebook rechtswidrig

lg_berlin_littenstrasseDas Landgericht Berlin hat am 6. März 2012 entschieden (Az. 16 O 551/10), dass die automatisierte Freunde-Finden-Funktion des sozialen Netzwerks Facebook gegen deutsches Recht verstößt. Gleiches gilt für Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.

 

 

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Beanstandet wurde, dass bei der Suche nach Freunden, Namen und E-Mail-Adressen von Personen, die selbst nicht bei Facebook Mitglied sind, an das Netzwerk übermittelt werden. Anschließend erhalten diese ungefragt eine Einladung, dem Netzwerk beizutreten. Hier bemängelte das Gericht, dass die Nutzer nicht deutlich genug über den kompletten Import ihres E-Mail-Adressbuches informiert werden.

Wie sich der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entnehmen lässt, wurde darüber hinaus einzelne Punkte aus den Nutzungsbedingungen von Facebook für unwirksam erklärt. Dazu gehört die im Vorfeld bereits viel kritisierte Regelung, mit der sich Facebook ein umfassendes und kostenloses Nutzungsrecht an sämtlichen durch Nutzer eingestellten Inhalten übertragen lässt. Ebenfalls unwirksam ist die konkrete Ausgestaltung der Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken.

 

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