Sie möchten so schnell wie möglich eine Marke anmelden? Wir auch, wir haben uns darauf nämlich spezialisiert! Gemeinsam kriegen wird das heute noch hin!
Deutsche Marke
- Beratung zur Markenwahl
- Erstellung des Klassenverzeichnisses
- Identitätsrecherche
- Anmeldung der Marke
- Korrespondenz mit dem DPMA
- Erinnerung an Fristen
- Amtsgebühren: ab 290,00 €
Unionsmarke
- Beratung zur Markenwahl
- Erstellung des Klassenverzeichnisses
- Identitätsrecherche
- Anmeldung der Marke
- Korrespondenz mit dem EUIPO
- Erinnerung an Fristen
- Amtsgebühren: ab 850,00 €
Internationale Marke
- Beratung zur Markenwahl
- Erstellung des Klassenverzeichnisses
- Identitätsrecherche
- Anmeldung der Marke
- Korrespondenz mit DPMA und WIPO
- Erinnerung an Fristen
- Amtsgebühren: ab ca. 700,00 €
Bitte beachten Sie, dass zu unseren Honoraren die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzukommt.
Verbrauchern bieten wir Markenanmeldungen nicht an. Amtsgebühren sind umsatzsteuerfrei.
Wenn Sie schon wissen, welche Marke Sie anmelden möchten, dürfen Sie uns das gerne hier vorab mitteilen. Wir können dann schon vor unserem Gespräch prüfen, ob sich Ihr Wunsch verwirklichen lässt!
Ihre Markenanmeldung mit uns
Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Marke anmelden möchten, schicken Sie uns über das vorstehende Formular eine Nachricht oder melden Sie sich per E-Mail. Wir melden uns dann umgehend zurück. Vorab finden Sie Antworten auf die Frage, wie eine Markenanmeldung abläuft, auch in einem Merkblatt des Deutschen Patent- und Markenamts.
Wir erfassen im ersten Gespräch Ihre Kontaktdaten und erkundigen uns danach, welche Marke Sie anmelden möchten und für welche Waren oder Dienstleistungen Sie sie geschützt wissen möchten. Anschließend prüfen wir intern, ob auf den ersten Blick etwas dagegen spricht, die Marke so anzumelden, wie Sie sich das vorstellen. Vom Ergebnis unserer Prüfung unterrichten wir Sie dann umgehend telefonisch oder per E-Mail.
Wir prüfen für Sie, ob die Marke in dieser Form bereits eingetragen ist und ob das von Ihnen gewählte Zeichen überhaupt eintragungsfähig ist. Gerne beraten wir Sie auch umfassend zu Alternativen oder anderen Möglichkeiten, Ihre Vorstellungen zu verwirklichen, falls es bei der von Ihnen in Aussicht genommenen Anmeldung voraussichtlich zu Problemen kommt. Wenn Sie mögen, kümmern wir uns auch um eine kombinierte Marken-, Firmen- und Titelschutzrecherche, die wir bei einem spezialisierten Anbieter in Auftrag geben würden. Eine solche Recherche wäre – je nach erforderlichem Aufwand – mit zusätzlichen Kosten zwischen 100,00 € und 800,00 € verbunden. Bei einer deutschen Marke, die in drei Klassen angemeldet wird, sollten die Kosten bei etwa 100,00 € liegen. Falls Sie möchten, dass wir das Ergebnis der Recherche für Sie auswerten, würden wir diese Leistung zu einem Stundensatz von 290,00 € zzgl. Mehrwertsteuer abrechnen.
Sobald Sie uns den Auftrag zur Anmeldung erteilt haben, melden wir die Marke für Sie beim zuständigen Register an. Regelmäßig gelingt uns das innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung des Auftrags.
Nach der Anmeldung sollten Sie rasch die Amtsgebühren einzahlen. Die zuständige Behörde teilt uns normalerweise anderthalb bis zwei Wochen nach der Anmeldung das dort vergebene Aktenzeichen mit und fordert zur Zahlung der Amtsgebühren auf. Wir sagen Ihnen, wie hoch diese Gebühren sind und an wen genau sie zu zahlen sind. Erst nach der Zahlung wird Ihr Antrag dann vom Amt geprüft. Wenn alles gut geht, wird die Marke nach wenigen Wochen für Sie eingetragen. Schutz genießen Sie ohnehin schon vom Tag der Anmeldung an.
Nach unserer Erfahrung wird eine deutsche Marke häufig schon zwei Monate nach Eingang der Gebühr eingetragen. Bei Unionsmarken dauert es etwa drei Monat länger, weil zunächst abgewartet wird, ob Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erhoben wird. Es kann im Einzelfall natürlich auch deutlich länger dauern, bis die Marke eingetragen wird, etwa dann, wenn es Rückfragen gibt.
Manchmal werden Marken von der Registerbehörde auch abgelehnt. Denkbar ist auch, dass Inhaber angeblich besserer Rechte Widerspruch erheben oder Antrag auf Löschung der Marke stellen. Wir begleiten Sie dann natürlich auch bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte. Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass wir solche Leistungen dann gesondert in Rechnung stellen, weil sie von unserem Pauschalangebot nicht umfasst sind.
Es kommt schon einmal vor, dass Mandanten nach einer Beratung von der Anmeldung einer Marke Abstand nehmen oder uns mit der Anmeldung nicht beauftragen. In solchen Fällen berechnen wir nur die für die Beratung aufgebrachte Zeit nach §§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG, 612 Abs. 2 BGB zum üblichen Tarif, höchstens aber das für die Begleitung bei der Eintragung der Marke vereinbarte Honorar.
Preisbeispiele
Deutsche Marke: 665,00 €
Die Anmeldung einer deutschen Marke, die für Waren und Dienstleistungen aus bis zu drei Klassen eingetragen wird, löst Amtsgebühren in Höhe von 290,00 € aus. Eine Marke kann dann also etwa für Spielzeug, Marketing und den Verkauf von Spielzeug geschützt werden. Hinzu kommen unsere Gebühren in Höhe von 375,00 € netto.
Unionsmarke: 1.600,00 €
Die Anmeldung einer in allen 28 Ländern der Europäischen Union geschützten Unionsmarke kostet beim European Office for Intellectual Property (EUIPO) 850,00 €. Allerdings sind in dieser Gebühren nur Waren oder Dienstleistungen aus einer Klasse enthalten, etwa Spielzeug. Unsere Gebühren in Höhe von 750,00 € netto kommen hinzu.
Internationale Marke in ganz Westeuropa: 3.220,00 €
Eine eingetragene deutsche Marke kann bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) auf die Europäische Union, die Schweiz und Norwegen erstreckt werden. Die Erstreckung kostet ca. 1.970,00 €, wenn der Schutz auf Produkte in drei Klassen beschränkt ist. Unsere Gebühren liegen bei 1.250,00 € netto.
Warum wir die richtige Wahl sind
Erfahrung mit Markenanmeldungen
Wir haben für unsere Mandanten Hunderte von Marken angemeldet. Hinzu kommen die Marken, von deren Anmeldung wir abgeraten haben. Vertrauen Sie deshalb gerne auf unsere Erfahrung!
Kurze Reaktionszeiten
In fast allen Fällen reichen wir die Markenanmeldung noch am Tag unserer Mandatierung ein. Natürlich nur dann, wenn der Mandat uns alle Informationen schon liefern kann. Das ist wichtig für den Beginn des Markenschutzes
Nicht jede Anmeldung ist erfolgreich
Sie können Ihre Marke günstiger anmelden als mit uns. Das heißt aber nicht, dass sie dann auch eingetragen wird. Unsere Mandanten wissen, warum Sie sich von uns haben beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen
Eine Marke muss immer für eine bestimmte natürliche oder juristische Person angemeldet werden, die dann auch als Markeninhaber eingetragen wird. Marken können aber für mehrere Gesellschaften oder Personen gemeinsam eingetragen werden.
Rechte an der Marke erwirbt nur der Markeninhaber. Deshalb sollte vor allem bei Gesellschaften schon bei der Anmeldung darüber nachgedacht werden, ob die Marke für die Gesellschaft oder für einen oder mehrere Geschäftsführer oder Gesellschafter eingetragen werden soll.
Bei Ein-Mann-Gesellschaften empfehlen wir die Eintragung zugunsten des Gesellschafters. Die Marke kann der Gesellschaft dann unentgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung überlassen werden. In der Insolvenz der Gesellschaft oder bei einer Erweiterung des Gesellschafterkreises behält der Gründungsgesellschafter weitgehend die Kontrolle über die Marke, weil sie zu seinem Privatvermögen gehört.
Die Änderung des Markeninhabers im Register ist später zwar jederzeit problemlos möglich. Häufig entstehen hierdurch aber vermeidbare Kosten.