OLG Frankfurt/Main: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung

justiziaOhne die ausdrückliche Zustimmung des Domain-Inhabers kann ein Domain-Registrierungsvertrag nicht gekündigt werden. Der bisher von der DENIC e.G. geübten Praxis, nach der ein Schweigen des alten Providers auf einen Providerwechselantrag als Zustimmung gewertet wurde, hat das Oberlandesgericht Frankurt am Main in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2011 eine Absage erteilt.  

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