Der Bundesgerichtshof hat einen Forenbetreiber in die Haftung genommen, weil er seine Neutralität verletzt hat (BGH, Urt. v. 04.04.17, VI ZR 123/16). Anstatt eine Ärztebewertung einfach zu veröffentlichen, hat der Betreiber nach eigenem Gutdünken Änderungen vorgenommen.