LG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.19, 12 O 179/17 - Suchmaschine
Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine (hier: Google) ist auch nach einem vorhergehenden Hinweis nicht verpflichtet, ein etwa einstündiges (Youtube-)Video zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, ob das Video Aussagen enthält, die dem Betroffenen an anderer Stelle in einem Blogbeitrag aus seiner Sicht zu Unrecht zugeschrieben werden. Dem Suchmaschinenbetreiber ist es in einem solchen Fall nicht möglich, eindeutig zu beurteilen, ob die Interessen des Betroffenen oder des Blogbetreibers überwiegen.