LG Gera, Beschl. v. 29.06.18, 11 HK O 66/17 - Übersetzungskosten

lg gera

Die Kosten für die Übersetzung gerichtlicher Schreiben zum Zwecke einer Zustellung im Ausland hat der Kläger auch dann zu tragen, wenn es offizielle Vordrucke der (hier: thüringischen) Landesjustiz dazu gibt. Denn mangels eigener Sprachkenntnisse kann das Gericht die Richtigkeit der Übersetzung in den Vordrucken nicht überprüfen und ist deshalb nicht gehalten, sie zu verwenden. Dem Gericht ist bekannt, dass Fehler und Ungenauigkeiten in den offiziellen Vordrucken keine Seltenheit sind.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Strömer
Duisburger Straße 9
40477 Düsseldorf

Telefon:   +49 211 164581-00
Telefax:   +49 211 164581-01
E-Mail:    anwalt@stroemer.de