LG Hamburg, Beschl. v. 10.06.10, 327 O 370/10 - Spiel-Gold

Der Verkauf von Spiel-Gold aus Online-Spielen und das Angebot von Power-Leveling-Diensten ist rechtlich unzulässig.

Streitwert: 100.000 €

hamburg

LANDGERICHT HAMBURG
BESCHLUSS

Aktenzeichen: 327 O 370/10
Verkündet am: 10. Juni 2010

 

In der Sache

[...]

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Zöllner, den Richter am Landgericht Dr. Söchtig, den Richter am Landgericht Dr. Schilling

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft höchstens zwei Jahre)

verboten

im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr unter der URL http://www.[...].com,

1. Spiel-Gold für das Onlinespiel »Runes of Magic« anzubieten, wenn dies wie folgt geschieht:

[Screenshot]

2. Power Leveling-Dienste für das Onlinespiel »Runes of Magic« abzubieten, wenn dies wie folgt geschieht:

[Screenshot]

II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 100.000,00 zur Last.

Zöllner                  Dr. Söchting                 Dr. Schilling

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