Die Stockfood GmbH mahnt Betreiber von geschäftlich betriebenen Websites ab, die zur Präsentation ihrer Produkte Lichtbilder verwenden, an denen die Gesellschaft angeblich ausschließliche Nutzungsrechte besitzt. Vertreten wird die Stockfood GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf · Frommer in München.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zunächst nur Auskunft über den Umfang der bisherigen Nutzung verlangt. Damit soll natürlich ein Schadensersatzanspruch vorbereitet werden. Erst nach Abgabe der Erklärung werden dann offenbar Kostenerstattungsansprüche wegen der angeblich angefallenen Anwaltshonorare geltend gemacht, nämlich die Zahlung eines Betrags in einer Größenordnung 700,00 €. Der Streitwert der Auseinandersetzung, also das wirtschaftliche Interesse der Stockfood GmbH an Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, wird mit 11.050,00 € vorgegeben.
In den Fällen, in denen Mandanten auf unseren Rat hin eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, kam es bislang nicht zur Klageerhebung. Wenn die Erklärung außergerichtlich nicht abgegeben wird, wird offenbar beim Landgericht München I geklagt. Das Gericht schließt sich dem Streitwertvorschlag - zumindest vorläufig - an.