Update 12.11.24
In manchen Fällen schlägt die Trimble Inc. jetzt von sich aus vor, für die angeblich ungenehmigte Nutzung der Software pro Rechner und Jahr eine Lizenz von 722,00 € zu zahlen.
Die Trimble Inc. verschickt über das Unternehmen CJCH Legal & Compliance Services Schreiben an Nutzer des Programms »SketchUp Make 2017» wegen einer angeblich nicht lizenzkonformen Nutzung der Software. Die Software wird nach den Lizenzbedingungen für die nicht-gewerbliche Nutzung umsonst zur Verfügung gestellt. Diese nicht-gewerbliche Nutzung wird in der Lizenzvereinbarung, die vor der Installation der Software akzeptiert werden muss, aber widersprüchlich definiert.
Die CJCH Legal & Compliance Services wirft Nutzern der Software vor, das grundsätzlich kostenlos angebotene Programm unter Verletzung der bei der Installation akzeptierten Lizenzbedingungen genutzt zu haben. Tatsächlich wird versucht, in den Lizenzbedingungen zwischen einer kostenfreien privaten und einer kostenpflichtigen geschäftlichen Nutzung zu unterscheiden. Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob solche Lizenzbedingungen gegenüber deutschen Nutzern überhaupt wirksam in einen Nutzungsvertrag einbezogen werden können, misslingt die Unterscheidung aus unserer Sicht. Die offenbar aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammenden Bedingungen wurden recht lieblos ins Deutsche übersetzt.
Zudem hat die Trimble Inc. in ihre Software offenbar eine backdoor eingebaut, die nach Hause telefoniert und dem Hersteller brühwarm erzählt, auf welchen Rechnern im Netzwerk des Anwenders die Software für welche Zwecke wie oft eingesetzt wird. Wir halten das nicht nur aus datenschutzrechtlichen, sondern auch aus strafrechtlichen Gründen für äußerst bedenklich. Nach unseren Recherchen ist es entgegen der im Schreiben der Softareherstellerin wiedergegebenen Darstellung keineswegs so, dass die Trimble Inc. »in line with many others software vendors« eine »built-in-licence metering technology« einsetzt. Der Einsatz solcher »Trojaner« ist jedenfalls in Deutschland mehr als ungewöhnlich.
Deshalb raten wir Betroffenen grundsätzlich davon ab, die Schreiben der CJCH Legal & Compliance Services ohne anwaltliche Unterstützung zu beantworten. Häufig geht es darum, Informationen zu sammeln, die dann in einem Schadensersatzprozess verwendet werden sollen. Die fiktive Lizenz, die von Betroffenen gefordert wird, kann rasch fünfstellige Beträge erreichen.
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Die vorstehende Darstellung ist natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Die Angaben beruhen auf unseren Erkenntnissen zurzeit der Redaktion des Beitrags oder eines Updates. Möglicherweise sind einzelne Teile des Beitrags durch neue Entwicklungen überholt. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.
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