Die Warner Bros. Entertainment Inc. mahnt durch die Kollegen Waldorf · Frommer wegen des angeblich urheberrechtswidrigen Downloads von Filmen aus dem Internet (sog. FileSharing) ab. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr und die Erstattung von Anwaltshonoraren.
Warner Bros.: Der Hintergrund
Die Warner Bros. Entertainment Inc. ist eine us-amerikanische Film- und Fernesehgesellschaft und eines von sieben eigenständigen Unternehmen innerhalb des WarnerMedia-Konzern. Die Kollegen Waldorf Frommer sind bis Ende 2019 für die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg aufgetreten. Der Internetanschluss, über den die geschützten Werke heruntergeladen wurden, wird mithilfe des Peer-toPeer Forensic Systems der Digital Forensics GmbH ermittelt.
Betroffen sind beispielhaft
- die Filme »Mortal Kombat Legends: Scorpion's Revenge« und »Scoob! [Scooby! Vollverwedelt]«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 700,00 € je Film und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von 281,30 €.
- die TV-Folgen »Batwoman - I'll Be Judge, I'll be Jury«, »Batwoman - Mine Is A Long And Sad Tale« und »Batwoman - Who Are You?«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 450,00 € je Film und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von 281,30 €.
- der Film »The Nun«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 700,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 215,00 €.
- der Film »Suicide Squad«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 700,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 215,00 €.
- der Film »The Legend of Tarzan«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 700,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 215,00 €..
- der Film »Edge of Tomorrow«. Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 700,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 215,00 €.
- der Film »Castle Rock - Let tThe River Run«.Gefordert wird die Zahlung einer Lizenzgebühr von 450,00 € und die Erstattung von Anwaltshonoraren in Höhe von von 169,50 €.
Die zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird typischerweise mit zehn Tagen vorgegeben. Vorgeschlagen wird das Versprechen einer Vertragsstrafe nach modifiertem Hamburger Brauch. Das bedeutet, dass der Rechteinhaber für den Fall einer neuen Verletzungshandlung eine Vertragsstrafe vorschlägt, die dann aber vom zuständigen Gericht herabgesetzt werden knn, wenn sie zu hoch erscheint. Für die Zahlung des Schadensersatzes hat der Betroffene oft zweieinhalb Wochen Zeit. Für den Fall der Nichterfüllung der geltend gemachten Ansprüche wird eine gerichtliche Inaanspruchnahme in Aussicht gestellt.
Warner Bros.: Die Rechtslage
Neben dem Täter, also demjenigen, der den Download tatsächlich vorgenommen hat, haftet nach der Rechtsprechung unter bestimmten Umständen auch der Inhaber des Internetanschlusses als Störer. Voraussetzung ist, dass zumutbare Schutzvorkehrungen gegen den illegalen Download durch Dritte nicht eingerichtet wurden. Erforderlich ist danach in jedem Fall die Sicherung eines vorhandenen WLAN-Zugangs durch eine geeignete Verschlüsselungstechnik und ein zuverlässiges Passwort. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich Besucher oder Unbekannte von der Straße aus nicht ins lokale Netzwerk einwählen können.
Wurden solche Sicherungsvorkehrungen getroffen, kann der unschuldige Anschlussinhaber sich entlasten, wenn er plausibel darlegen kann, dass außer ihm auch andere Hausbewohner, etwa Ehepartner oder Kinder, den Anschluss genutzt haben und als Täter in Frage kommen. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, ob solche Wohnungsgenossen namentlich genannt werden müssen. Minderjährige Kinder müssen außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden sein, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik oder von Filmen verboten ist. Unklar ist, wie genau die Belehrung gestaltet gewesen sein muss.
Nach der jüngeren Rechtsprechung reicht es nicht mehr aus, das bei der Ermittlung der IP-Adresse angewandte Verfahren pauschal in Frage zu stellen. Vielmehr muss dargelegt werden, warum gerade bei der streitgegenständlichen Recherche Zweifel an der Richtigket der Ergebnisse bestehen.
Warner Bros.: Die Taktik
Wir raten betroffenen Mandanten regelmäßig, eine sorgsam modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Streitwert einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu senken. Zahlungen leisten unsere Auftraggeber regelmäßig nicht, weil zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden soll.
Seit dem Jahr 2019 erwirkt die Kanzlei Waldorf · Frommer für ihre Mandantin beim Amtsgericht Hamburg-Altona hin und wieder Mahnbescheide. Wir erheben für unsere Auftraggeber in solchen Fällen Widerspruch. Begründet wurde noch kein Anspruch, sodass die Verjährungsfrist weiter läuft. Offenbar hoffen die Kollegen, dass Betroffene auf den Mahnbescheid hin widerstandslos zahlen.
Wir stehen vielen Fällen in engem Kontakt mit Kollegen, die andere Unternehmen vertreten, die ebenfalls abgemahnt wurden. Deshalb werden wir wechselseitig und regelmäßig auch über Entwicklungen in anderen anhängigen Verfahren informiert, um reagieren zu können. Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Darstellung natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche und auf unserer Erfahrung mit dem Anbieter beruhende erste Einschätzung ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn wir Sie unterstützen sollen.