Findige Geschäftemacher reservieren Internet-Adressen von Firmen, um sie an die Konzerne zu verkaufen. Die Betroffenen wehren sich mit einer Klagewelle. Darf jedermann Domains wie »nato.de« auf seinen eigenen Namen registrieren lassen, nur weil sie gerade noch frei waren? Rechtsanwalt Strömer antwortete der Redaktion von »SPIEGEL ONLINE« am 5. Mai 1997.