Barbara Schöneberger vertraute ihre privaten Zukunftspläne am Rande einer Veranstaltung einem Unbekannten an. Der soll sich als Freund der Familie ausgegeben haben, in Wirklichkeit aber Mitarbeiter der Berliner B.Z. gewesen sein. Den anschließend veröffentlichten Bericht der B.Z. übernahmen andere Medien und werden jetzt auf Unterlassung der Weiterverbreitung anwaltlich in Anspruch genommen. Rechtsanwalt Strömer nahm gegenüber einem der Abgemahnten, dem Nachrichtendienst »derNewsticker.de«, am 10. März 2009 Stellung zur Berechtigung der Abmahnungen.