Auf virtuellen Prangern im Internet wird über schlechte Erfahrungen mit Internet-Anbietern berichtet. Oder einfach nur über die Ex hergezogen. Bevorzugt natürlich anonym. Und das soll zulässig sein? Wohl kaum. Und ab und zu gibt es wirksame Strategien gegen ungerechtfertigte Kritik vorzugehen. Zum Thema »Internetpranger« äußerte sich Rechtsanwalt Strömer in den News bei RTL II am 18. September 2007.
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