Ein Ausländer hat die Domain »verfassungsschutz.com« auf seinen Namen registriert. Das Nachsehen hat das Bundesinnenministerium. Hat die Bundesregierung rechtlich und tatsächlich Chancen, die Domain zurückzuholen? Rechtsanwalt Strömer dachte über die Frage in der Sendung »NRW am Mittag« am 3. September 2001 in einem Interview mit dem WDR nach.
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