1990-12-01_nj

NJ 1990, 541

Tobias H. Strömer

Der Einigungsvertrag und das Tatortprinzip

Am 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland, trat die bundesdeutsche Rechtsordnung in den beigetretenen Gebieten bekanntlich nicht uneingeschränkt in Kraft. Die Anlagen des Einigungsvertrags enthalten vielmehr eine Vielzahl von Übergangsbestimmungen, die für eine gewisse Zeit unterschiedliches Recht auf deutschem Boden fortgelten lassen. Im Vorfeld des Vertragsschlusses war dabei vor allem die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Zweiteilung der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs umstritten.

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